Gleichstellungsbeauftragte
frauenfreundlich - nicht männerfeindlich!
In der Gemeinde Osternienburger Land war gemäß § 15 Frauenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erstmals eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Seit dem 23.06.2010 hat diese Aufgabe Martina Schrader übernommen.
Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beizutragen. Sie ist damit Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen unserer Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort.
Dazu gehören z. B. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es geht also um Beratung von Frauen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Brauchen wir so etwas heute noch?
Ja. denn:
- | Frauen verdienen im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer, sie haben geringere Aufstiegschancen |
- | Frauen sind immer noch überwiegens allein zuständig für Haushalt und Kindererziehung |
- | Frauen werden immer noch Opfer von körperlicher und seelischer Gewaltanwendung |
Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Menschen, die:
- | Beschwerden über Ungleichbehandlung haben |
- | Informationen und Auskünfte zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen benötigen |
- | Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau geben wollen |
- | auf die besonderen Probleme von Frauen im Bereich unserer Gemeinde hinweisen wollen |