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aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen

Allgemeine Informationen zur Bürgerbeteiligung

 

 

Bürgerbeteiligung bezeichnet die Beteiligung der Bürgerschaft an einzelnen Planungsprozessen. Es werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Einerseits die gesetzlich vorgeschriebenen oder formellen Beteiligungsverfahren und andererseits die freiwillige Bürgerbeteiligung (informelle Beteiligung).

Auf Bundesebene wird die Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) an der Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB § 3) geregelt. Dort ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der häufig öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation durchgeführt werden und eine öffentliche Auslegung, die meist im Bauamt der Gemeinde Osternienburger Land stattfindet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit einem ersten Vorentwurf oder Entwurf durchgeführt. Die öffentliche Auslegung ist der letzte Schritt vor der Abwägung und dem Gemeinderatsbeschluss.

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit soll Jedermann die Möglichkeit haben, seine Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder anderen Planungsverfahren (z. B. Planfeststellung, Raumordnung etc.) zu wahren. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung die Akzeptanz und die Qualität der Bauleitplanung erhöht.

Die Entwicklung in bauplanerischer Hinsicht in unserer Gemeinde Osternienburger Land geschieht unter aktiver Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Die Entstehung örtlicher Bauleitpläne und örtlicher Bauvorschriften ist dabei inbegriffen.

 

Plan- und Konzeptentwürfe, dazugehörige Erläuterungsberichte und Begründungen mit ihren Anlagen, die hier unter den angegebenen Links verfügbar sind, stellen ein ergänzendes Informationsangebot zu den öffentlichen Auslegungen dar.

 

Eine vollständige Auflistung aller Auslegungsunterlagen können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen im Amts- und Mitteilungsblatt entnehmen. Soweit danach hier einzelne Auslegungsunterlagen nicht einsehbar sind, können diese per Post, Fax oder E-Mail angefordert werden. Ausgenommen sind jene Unterlagen, für die die Gemeinde Osternienburger Land keine Erlaubnis zur Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte besitzt.

 

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Verwaltungsamt der Gemeinde Osternienburger Land, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e in 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Planunterlagen in das Internet keine Auslegung nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch darstellt.

 

Die Planunterlagen zum Anhörungsverfahren werden jeweils am 1. Tag der Auslegung freigeschaltet und mit Beendigung der Auslegung abgeschaltet.

 

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