Förderprojekte
Vollständige Sanierung der Brücke über den Wörthgraben im Zuge des Rosenburger Weges im Osternienburger Land
Beschreibung der alten Wirtschaftsbrücke:
Es handelt sich um eine Natursteingewölbebrücke, Baujahr ca. 1870. Das Bauwerk ist ca. 9 m breit und 5 m lang. Die Fugen der Gewölbesteine sind stark ausgespült und Steine haben sich aus dem Gewölbe gelöst. Über dem Gewölbe liegen auf 4 m Breite Betonplatten, im Seitenbereich ist die Brücke eingebrochen. Das Gewölbe hat sich gesenkt. Die Brücke ist seit 22.07.2021 voll gesperrt.
Ziel ist es, mit Hilfe von Fördermitteln einen Ersatzneubau zu errichten. Die Wirtschaftsbrücke liegt an der Gemarkungsgrenze zwischen Drosa und Wulfen und überspannt den Wörthgraben. Es handelt sich hier um einen Wirtschaftsweg (Rosenburger Weg) der durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Radtouristen genutzt wird (siehe Lageplan). Zusätzlich dient der Weg als Rettungsstrecke für Bahnunfälle.
Maßnahme: Ersatzneubau der Wirtschaftsbrücke über den Wörthgraben, Rosenburger Weg, Gemarkungsgrenze Wulfen/Drosa (siehe Bauablaufplan)
Die Instandsetzung der Brücke wird als dringlich eingestuft. Mittel für den Ersatzneubau sind für 2023/24 im Haushalt eingeplant.
Der Zuwendungsbescheid erging am 15.07.2022 für die Maßnahme in Höhe von 301.014,30 €. Im Änderungsbescheid vom 17.07.2023 wurde der Betrag auf 454.442,65 € erhöht. Der Bewilligungszeitraum ist befristet bis 31.10.2024. Die Maßnahme wird zu 90% gefördert durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Der Auftrag wurde nach Ausschreibung der Maßnahme am 13.11.2023 an die Fa. Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH vergeben.
Die Umsetzung der Maßnahme findet in der Zeit vom 01.12.2023 – 30.06.2024 statt.
Eröffnung der Brücke über den Wörthgraben, Rosenburger Weg in Wulfen
Im Sommer 2021 wurde ein Schaden an der Wirtschaftsbrücke festgestellt, welcher dazu führte, dass das Bauwerk gesperrt werden musste. Dieses bedeutete für die ortsansässigen Bauern und anderen Nutzern der Verbindung ein größeren Umweg. Noch im Jahr 2021 wurde ein Fördermittelantrag an das Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Anhalt gestellt. Im Juli 2022 erging der Zuwendungsbescheid für die erforderlichen Mittel, sodass im November bereits die Planungsleistungen ausgeschrieben werden konnten. Durch Preiserhöhungen aufgrund der Coronapandemie musste nochmals ein Änderungsantrag gestellt werden. Nach dieser Bewilligung konnte dann im September 2023 die Bauleistung ausgeschrieben werden und bereits im Dezember vergeben werden. Die reine Bauzeit der Brücke ging nun von Februar bis Juni 2024. Am 18.06.2024 wurde die Brücke über den Wörthgraben offiziell eröffnet.
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Schulinfrastruktur-Projekte in der Gemeinde Osternienburger Land
Eine gute, moderne Bildungsinfrastruktur ist Voraussetzung für ein leistungsstarkes Bildungssystem und ein wichtiger Standortfaktor für Familien und die Wirtschaft.
In den vergangenen Jahren hat sich im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Errichtung und Instandhaltung eine Aufgabe der kommunalen Schulträger ist, ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsrückstand entwickelt. Um diesen abzubauen, werden finanzschwache Kommunen mit dem Förderprogramm "Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur)" unterstützt.
Die Zuwendungen gewährt das Land Sachsen-Anhalt aus Bundesmitteln. Die Gemeinde Osternienburger Land erhält hierfür 171.612,88 Euro. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt die Gemeinde Osternienburger Land durch Eigenmittel zur Verfügung.
Projekt:
Förderung Schulinfrastruktur Grundschule Wulfen
Für die Grundschule Wulfen gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen aus Bundesmitteln für:
- Sanierung der Schüler- und Lehrertoiletten
- Sanierung Dach Schulsporthalle
- Sanierung Umkleiden und Sanitär Schulsporthalle
Weiterführende Informationen zum Thema Förderung Schulinfrastruktur sowie Unterlagen zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms ist das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)
Diese Maßnahmen werden nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durch den Bund nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) gefördert.