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Antragsverfahren zur Kinderbetreuung

Ihr Kind soll eine Kindertagesstätte/Hort der Gemeinde Osternienburger Land besuchen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

Für einen Platz in unseren Kindertagesstätten ist ein schriftlicher Antrag der Personensorgeberechtigten erforderlich.

Das Antragsformular finden Sie hier: Kita-Antrag

 

Eine Beratung zur Antragstellung erhalten Sie von der Leiterin in der Kindertagesstätte ihrer Wahl oder bei der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land. Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Heißig, erreichen Sie Tel. unter 034973 282 53 und E-Mail: 

 

Ihren schriftlichen Antrag können Sie in der Kindertagesstätte ihrer Wahl abgeben oder Sie senden ihn an die Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land.

 

Von der Gemeinde Osternienburger Land erhalten Sie schriftlich eine Mitteilung darüber, ob und ab wann Ihr Kind in die von Ihnen gewünschte Einrichtung aufgenommen wird bzw. eine Mitteilung, in welcher anderen Einrichtung ein Platz zur Verfügung steht.

 

Für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist darüber hinaus der Abschluss eines Betreuungsvertrages und einer Stundenvereinbarung erforderlich, das sollte spätestens beim Gespräch mit der Kita-Leiterin zwecks Eingewöhnung des Kindes erfolgen.

 

 

Aufnahme Hort

 

Für einen Platz in unseren Horten ist ein schriftlicher Antrag der Personensorgeberechtigten erforderlich. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Kind zuvor bereits eine Kindertagesstätte der Gemeinde Osternienburger Land besucht. Gemäß § 5 Absatz 2 Kinderbetreuungssatzung soll die Anmeldung für die Betreuungsart Hort zur Schulanmeldung oder spätestens 6 Wochen vor Beginn des Schuljahres vorgenommen werden.

Das Antragsformular finden Sie hier: Anmeldung Schulhort

 

Eine Beratung zur Antragstellung erhalten Sie im Hort ihrer Wahl oder bei der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land. Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Heißig, erreichen Sie Tel. unter 034973 282 53 und E-Mail:   

 

Von der Gemeinde Osternienburger Land erhalten Sie schriftlich eine Mitteilung darüber, ob und ab wann Ihr Kind in den von Ihnen gewünschten Hort aufgenommen wird bzw. eine Mitteilung in welchem anderen Hort ein Platz zur Verfügung steht.

 

Für die Betreuung im Hort ist darüber hinaus der Abschluss eines Betreuungsvertrages und einer Stundenvereinbarung erforderlich, das sollte rechtzeitig vor dem 01.08. (Beginn des Schuljahres) erfolgen. Ansprechpartner dafür ist die jeweilige Hortleitung.

 

 

 

Satzungen bezüglich der Kinderbetreuung einschließlich der Kosten für die Kinderbetreuung finden Sie hier.

 

Anmeldungen für die Kindertagesstätte und den Hort der Werkstatt für Bildung und Begegnung Sachsen-Anhalt e.V. (WBB e.V.) als freier Träger sind separat erforderlich.

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