Straßenumbenennung
Straßenumbenennungen
Mit Beschluss in der Sitzung des Gemeinderates Osternienburger Land vom 24.04.2013, Beschluss-Nr. 18-4/2013 und der Sitzung vom 29.05.2013, Beschluss-Nr. 23-5/2013 hat der Gemeinderat die Änderung der Straßennamen in den Ortsteilen Bobbe, Diebzig, Dornbock, Drosa, Elsnigk, Frenz, Großpaschleben, Kleinpaschleben, Klietzen, Libbesdorf, Maxdorf, Micheln, Osternienburg, Pißdorf, Reppichau, Rosefeld, Thurau, Trebbichau, Trinum, Wulfen, Würflau und Zabitz beschlossen.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der postalischen Erreichbarkeit ist die Einheitsgemeinde Osternienburger Land verpflichtet, Straßen mit mehrfach vorhandenen Namen umzubenennen und Anpassungen bei den Hausnummern vorzunehmen. Bei der Umbenennung der Straßen wurden unterschiedliche Ansätze zugrunde gelegt. Hierbei wurden der Erhalt der örtlichen Identität, Belastungen der Bürger, Anliegeranzahl, Verwechslungsgefahr, Verkehrsfunktion, die Anzahl der Gewerbetreibenden in den betreffenden Straßen und die finanziellen Auswirkungen der Anpassungsfolgen berücksichtigt.
Um zu gewährleisten, dass in einem Notfall Notarzt, Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehr schnell und direkt an ihren Einsatzort kommen, darf im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde ein Straßenname nur einmal existieren. Eine Änderung der Straßennamen ist auch für die Postzustellung notwendig. Seitens der Deutschen Post wird für die Gemeinde Osternienburger Land eine einheitliche Postleitzahl vergeben, welche 06386 lautet und ab 01.07.2014 für alle Ortsteile zu verwenden ist.
Adressschreibweise:
Max Mustermann
jeweiliger Ortsteil (dieser kann eingeführt werden, wird jedoch
für die postalische Bearbeitung nicht verwendet)
Musterstraße 1
06386 Osternienburger Land
Für die Anwohner der Grundstücke fallen bei der Änderung des Personalausweises keine Kosten an. Laut Rücksprache beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden auch für die Umschreibung der KFZ-Zulassung keine Kosten erhoben. Weiterhin werden die Änderungen der Straßenbezeichnung oder Hausnummer an folgende Versorgungsträger weitergeleitet: Finanzamt Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, enviaM Köthen, MIDEWA Köthen, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, Abwasserzweckverband Aken, Abwasserzweckverband Ziethetal und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Dessau-Rosslau.
Hausnummernvergabe
Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Osternienburger Land vom 29.05.2013; 26.06.2013 und 30.10.2013 wurden nachfolgende Umnummerierungen beschlossen.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der postalischen Erreichbarkeit ist die Gemeinde Osternienburger Land verpflichtet, im Zuge der Straßenumbenennung auch eine Anpassung bei den Hausnummern vorzunehmen.
Der Ortsteil Libbesdorf ist zum besseren Verständnis vollständig aufgeführt, da eine komplette Umbenennung der Straßen erfolgte.
Durch die mehrfache Vergabe von Hausnummern im OT Sibbesdorf ist auch hier eine direkte Zuordnung erfolgt.
Bei der Hausnummernänderung gilt entsprechend § 8 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land, dass die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr neben der neuen Hausnummer angebracht sein darf. Die alte Nummer ist rot zu durchkreuzen, jedoch so, dass sie noch lesbar ist.
Die Straßenumbenennung und Hausnummernvergabe treten zum 01. Juli 2014 in Kraft.
Die Übersichten zur Straßenumbennung und Hausnummernvergabe finden sie in den Anlagen:
Straßenumbenennungen Stand 16.02.2015
Hemmerling
Bürgermeister
Ansprechpartner: Frau Henschke - Liegenschaften