Lärmkartierung
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Osternienburger Land
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Osternienburger Land ist durch Beschluss des Gemeinderates Osternienburger Land am 25.09.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land vom 02.08.2024 in der Zeit vom 12.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 durchgeführt. Es gingen bei der Gemeinde Osternienburger Land während der Auslegungszeit keine Stellungnahmen bzw. Hinweise ein.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Gemeinde Osternienburger Land finden Sie hier:
www.osternienburgerland.de unter der Rubrik Bauleitplanung sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter: