Info zur Gebietsreform
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg
die nach der Wahl am 27.09.2009 notwendig gewordene Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der zukünftigen Einheitsgemeinde Osternienburger Land fand am 11.10.2009 statt.
Das Ergebnis dürfte Ihnen ja bekannt sein. Auf unserer Homepage wurden die offiziellen Bekanntmachungen dazu veröffentlicht. Somit sind die wichtigen notwendigen Organe der zukünftigen Gemeinde, der Gemeinderat und der Bürgermeister, gewählt. Diese 20 Gemeinderäte sowie der Bürgermeister stehen ab dem 01.01.2010 im Dienst der Gemeinde und zur Bewältigung der vielen Aufgaben bereit. Sie werden unter Einbeziehung der Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und der Verwaltung die anstehenden Aufgaben für eine positive Entwicklung der neuen Gemeinde und all ihrer Ortsteile mit sehr viel Engagement angehen.
So gilt es, die Verwaltung für die neuen und erweiterten Aufgaben anzupassen bzw. neu zu organisieren.
Die Gemeinde Osternienburger Land wird zum Beispiel Dienstherr aller Beschäftigten der jetzt noch selbständigen Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft. Dazu gehören z. B. alle Beschäftigten der Kindertagesstätten, der Horte, die Gemeindearbeiter und Hausmeister sowie weitere Angestellte und technische Mitarbeiter für Schulen, Bibliothek und Jugendeinrichtungen.
Ebenfalls gehören einige geringfügig beschäftigte Mitarbeiter mit zeitlicher Befristung dazu.
Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen gehören zur Zuständigkeit der Feuerwehr.
Hier gilt es mit allen Feuerwehren neue Kommandostrukturen der Gemeindewehr zu entwickeln und zur Erfüllung dieser Pflichtaufgaben in der neuen Gemeinde einsatzfähige Strukturen vorzuhalten.
Im Januar 2010 wird es zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates kommen. Mit der Berufung der 20 Gemeinderäte und der Ernennung des Bürgermeisters sind diese Organe dann handlungsfähig. Es werden gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse gebildet und sicherlich weitere Ausschüsse als ständige oder zeitweilige Gremien für die Bewältigung bevorstehender Aufgaben ins Leben gerufen.
Wie ich bereits mehrmals in vorherigen Amtsblättern erwähnt habe, wird durch uns mit dem zukünftigen Bürgermeister und zukünftigen Gemeinderatsmitgliedern der erste Haushaltsplanentwurf für die neue Gemeinde für 2010 vorbereitet.
Dies halte ich für unbedingt erforderlich um den ab 01.01.2010 zuständigen Organen und der Verwaltung die notwendigen Arbeitsgrundlagen in die Hände zu geben.
Wir gehen davon aus, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld uns dabei zielführend begleitet.
Schon nach der konstituierenden Sitzung im Januar und der darauf folgenden angestrebten Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 kann sich der Gemeinderat unter Einbeziehung der Ausschüsse und Ortschaftsräte mit den dringenden Aufgaben für die folgende Zeit beschäftigen. Ihre jetzigen Gemeinderäte bleiben Ihnen ja als Ortschaftsräte erhalten. Dies gilt auch für Ihre jetzigen Bürgermeister, die die zukünftigen Ortsbürgermeister sein werden und für Sie neben dem neuen Gemeindebürgermeister sowie den Gemeinderatsmitgliedern der neuen Gemeinde Ansprechpartner bleiben bzw. werden.
Mit freundlichem Gruß
W. Hemmerling