Ankündigung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes (4. Runde)
Ankündigung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes (4. Runde)
Das Territorium der Gemeinde Osternienburger Land umfasst Flächenbereiche, die sich im Einwirkungsbereich von Verkehrsgeräuschen befinden, die durch eine bzw. mehrere Haupteisenbahnstrecken (HES) des Bundes verursacht werden. Zu den HES zählen Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr. Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) obliegt sowohl die Lärmkartierung des gesamten Haupteisenbahnstreckennetzes als auch die hierauf aufbauende Lärmaktionsplanung für das gesamte Bundesgebiet. Im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligungsphase waren Bürgerinnen und Bürger vom 13.03.2023 bis 24.04.2023 aufgerufen sich an einer Online-Befragung zur lokalen Lärmsituation zu beteiligen. Insgesamt haben rund 11.000 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Am 20. November 2023 veröffentlicht das EBA einen unter Einbeziehung der ausgewerteten Befragungsergebnisse erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf für das Schienennetz des Bundes. Vom 20.11.2023 bis zum 04.01.2023 wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, dem EBA eine Rückmeldung zum Planentwurf sowie zum Beteiligungsverfahren zu geben. Über die im vor genannten Zeitraum freigeschaltete Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de haben Sie die Gelegenheit zur Mitwirkung. Den Lärmaktionsplanentwurf können Sie sowohl auf der Beteiligungsplattform als auch der Internetseite des EBA unter www.eba.bund.de/lap einsehen.
Der interaktive Kartendienst unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ ermöglicht die standortbezogene Anzeige der Lärmkarten und tabellarische Ergebnisdaten. Das EBA ist für weitergehende Fragen zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der 4. Runde entweder per E-Mail () oder postalisch (Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn) unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ erreichbar.