Am 27.09.2009 fand die Wahl zum Bürgermeister für die neuzubildende Gemeinde Osternienburger Land statt. Das Wahlergebnis finden Sie im Anhang.
1. Bei der Wahl hat keine sich bewerbende Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Daher findet am Sonntag, 11. Oktober 2009, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr, eine Stichwahl zwischen folgenden beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben:
Nr. | Name | gültige Stimmen | |
1 | Bartosch, Gerd Peter | 909 | |
2 | Hemmerling, Stefan | 1157 |
2. Wahlberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl wahlberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Wahlrecht verloren hat. Eine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten erfolgt nicht. Wer erst für die Stichwahl wahlberechtigt wird, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
3. Das Wahlrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
Im Wahllokal:
Die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg ist in 19 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten für die erste Wahl übersandt worden sind, waren der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem sie wählen konnten. Dort können sie auch bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Stimmvergabe:
Bei der oben genannten Wahl hat jeder Wähler eine Stimme.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Briefwahl
Wer zum 27. September 2009 einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen beantragt hat, erhält automatisch auch einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.
Eine erneute Antragstellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wer außerdem durch Briefwahl wählen will, muss schriftlich einen Wahlscheinantrag stellen und erhält dann auch die Briefwahlunterlagen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig wie möglich an den Gemeindewahlleiter einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die Stichwahl bzw. Briefwahl auszuüben ist, sind in den Aushängen der Wahlbekanntmachung zur Stichwahl und im Amtsblatt Oktober,
das am 09. Oktober 2009 erscheint, ersichtlich.
Die Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Wahl möglich ist.
Hemmerling
Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes