Diese Frage wird man je nach Standpunkt so oder so beantworten können.
Nach 17 Jahren ihrer Existenz endet ihre Zeit am 31.12.2009. Mit dem 01.01.2010 beginnt die Zeit der neuen Einheitsgemeinde Osternienburger Land.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist damit aufgelöst. Die Gesetzlichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt und die Vereinbarung der Mitgliedsgemeinden sind Grundlage dafür.
Nach den 1. freien Wahlen in der damaligen DDR im Frühjahr 1990 verbunden mit dem Beitritt zur Bundesrepublik im Oktober des gleichen Jahres begann nach jahrzehntelanger zentraler Verwaltung die Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden und die Selbstverwaltung dieser. Plötzlich hatten die Bürgermeister, Gemeinderäte und die Bediensteten der einzelnen Gemeinden nicht nur planwirtschaftliche Misswirtschaft und Mangelwirtschaft zu verwalten, sondern sie mussten und konnten in unterschiedlichsten Varianten die Entwicklung ihrer Gemeinde selbst gestalten, die Gemeinde selbst verwalten und somit gemeinsam mit vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern ihre Gemeinde voranbringen.
Trotz dieser Selbständigkeit der Gemeinden wurde im Bereich des ehemaligen Gemeindeverbandes Osternienburg erkannt, dass die zum damaligen Zeitpunkt bestehende zentrale Haushaltsstelle des ehemaligen Gemeindeverbandes erhalten bleiben sollte. Alle finanztechnischen Bearbeitungen, ausgehend von Planungen der Haushalte bis zur Erstellung der Jahresabschlüsse einschließlich aller Buchungen konnten somit zentral in bewährten Händen weitergeführt werden.
Schon 1990 deutete sich an, dass Veränderungen auf der Gemeindestrukturebene seitens des Landes angestrebt wurden. Das Wort Gemeindegebietsreform oder nur Gebietsreform geisterte von da an ständig im Land herum.
Es bedurfte erst einer großen Koalition in Magdeburg aus CDU und SPD, die noch bis 2011 das Land regieren will, um eine solche Gebietsreform umzusetzen. Besonders in den letzten 2 Jahren wurde in allen Medien und auch in unserem Amtsblatt über die sich gegenwärtig in der Umsetzung befindenden Reform berichtet und geschrieben.
Von 1990 an bis jetzt 2009 wurden einige Gesetze zu dieser Reform erlassen und auch wieder aufgehoben, Strukturen in der Verwaltung durch Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinde, nach dem Modell des gemeinsamen Verwaltungsamtes (das ist unser Modell), von Einheitsgemeinden auch durch Eingemeindungen und jetzt von Verbandsgemeinden neu geschaffen. Diese sogenannten Verwaltungsreformen verbesserten die Bedingungen für die einzelnen Gemeinden durch Zentralisierung der Verwaltung oder verschlimmbesserten diese.
Eine der Verschlimmbesserungen war der gesetzlich verordnete Zusammenschluss von Verwaltungsgemeinschaften. Die so entstandenen großflächigen Verwaltungsgemeinschaften stellen sich heute bei der Bildung von Einheitsgemeinden bzw. Verbandsgemeinden oft als sehr schwer entwickelbar dar.
Egal, die jetzige Reform der Gemeinde, die Gemeindegebietsreform der großen Koalition ist die erste greifende Gemeindegebietsreform.
Wie Ihnen ja schon des Öfteren berichtet, führt sie in unserer Verwaltungsgemeinschaft zur Bildung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land. Mit der Wahl am 27.09.2009 werden Bürgermeister und Gemeinderäte dafür gewählt. Wenn notwendig findet 14 Tage später für die Wahl des Bürgermeisters eine Stichwahl statt.
Während dieses Szenario für die nächsten Wochen Hauptthema in den Gemeinden sein wird, löst sich die Verwaltungsgemeinschaft lautlos, von vielen unbemerkt, zum 01.01.2010 auf.
Ich möchte an dieser Stelle einige Daten, Fakten und Informationen zur Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg niederschreiben.
17 Jahre Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg liegen fast hinter uns. 17 erfolgreiche Jahre. Dies kann ich so deutlich schreiben, nicht nur weil ich von Anfang an dabei war. Erfolgreiche Jahre auch deshalb, weil sich die Mitgliedsgemeinden, die eigentlichen Träger der Verwaltungsgemeinschaft, durchweg erfolgreich, für jedermann sichtbar, entwickelt haben. Es lohnt sich in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft zu Hause zu sein. Denke ich an das Erreichte in Sachen Infrastruktur wie Wohnumfeld, Straßen, Gemeindeeinrichtungen, Sportanlagen, Feuerwehreinrichtungen, Kita und Jugendeinrichtungen, an lebendige Vereine die unterschiedliche Sportarten erfolgreich unter Einbeziehung vieler Kinder und Jugendlichen betreiben, an Heimat- und Traditionsvereine, an die Grundschulen, die ja wie Kirchen zum Dorf gehören, an Freizeiteinrichtungen und natürlich auch an unsere schönen Landschaften im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft, dann kann ich zu recht sagen, den Gemeinden und ihrer Verwaltung (der Verwaltungsgemeinschaft), ist es gelungen in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung zu nehmen.
Die Verwaltungsgemeinschaft, und hier besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes haben ihren Beitrag dazu geleistet. Egal, ob es sich um die Aufgaben handelte, die von den Gemeinden zur Besorgung zu bearbeiten waren (das sind die Aufgaben über die der jeweilige Gemeinderat in seiner Selbständigkeit noch hoheitlich entscheidet) oder die Aufgaben des eigenen bzw. übertragenen Wirkungskreises (z.B. Ordnungsamtsaufgaben, Einwohnermeldeamt, Personenstandswesen), in der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Aufgaben spiegelte sich das erfolgreiche Arbeiten des Verwaltungsamtes wieder. Natürlich sind nie alle Beteiligten zufrieden zu stellen und Verbesserungen in der Arbeit wurden ständig angestrebt. Verwaltungsarbeit muss im sachlichen Rahmen geleistet werden. Verwaltungshandeln darf sich nur auf gesetzlichen Grundlagen begründen wie Bundes-, Landes- und Gemeindegesetze (Satzungen). Dies sind Grundlagen für Verwaltungshandeln. Verwaltungshandeln ist nicht nur für den Bürger durchzusetzen sondern auch gegen ihn.
Das macht das Arbeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer einfach. Das Bestreben der gesamten Verwaltung war immer danach gerichtet, die Aufgaben im Interesse der Gemeinden und ihrer Bürger zu erfüllen und somit einen Beitrag zur positiven Entwicklung der Gemeinden zu leisten.
Dieses Handeln führte zu einer breiten Akzeptanz der Verwaltungsgemeinschaft und dass trotz berechtigtem Streben der einzelnen Gemeinden, an Eigenständigkeiten festzuhalten. Das gemeinsame Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg war immer mehr als nur eine Schreibstube der Bürgermeister der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Diese Akzeptanz haben sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ständigen, täglichen Ringen um gute Ergebnisse in ihrer Arbeit erworben.
Sogenannte Grabenkämpfe zwischen Verwaltung und Gemeinden oder auch zwischen einzelnen Gemeinden gab es trotz mancher gemeindlicher Konkurrenz nicht.
Dieser Zustand sollte eine solide Basis für die neue Einheitsgemeinde, für die weitere Entwicklung der Verwaltungsstrukturen sein und für das Miteinander in der neuen Gemeinde stehen.
Die sachlich geprägte Arbeit zwischen Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg und den Mitgliedsgemeinden wurde uns allerdings nicht in die Wiege gelegt. Sie wurde im wahrsten Sinne des Wortes erarbeitet.
Erinnern wir uns an die Anfänge.
1990 gehörte zum ehemaligen Gemeindeverband Osternienburg auch Kleinzerbst. Mit Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg 1992 entschlossen sich die Kleinzerbster für eine Eingemeindung in die Stadt Aken. Die anderen Gemeinden, Osternienburg, Micheln, Elsnigk, Reppichau und Chörau gründeten dann die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg. Es dauerte einige Jahre bis eine gewisse Harmonie unter allen Mitgliedsgemeinden erreicht wurde. Erinnert sei daran, dass die Gemeinde Elsnigk einige Jahre auf eine Teileigenständigkeit (eigene Verwaltung) bestand.
Im Jahr 1994 kam es dann zur Fusion mit den Gemeinden aus der damaligen kreisübergreifenden Verwaltungsgemeinschaft EL-SA-TAL Großrosenburg. Die Gemeinden Wulfen, Drosa, Diebzig und Dornbock waren an diesem Versuch beteiligt. Auch zum Leidwesen dieser Gemeinden waren die Jahre von 1992 - 1994 in dieser kreisübergreifenden Verwaltungsgemeinschaft (Landkreis Köthen, Landkreis Schönebeck) für die Entwicklung der Gemeinden schädlich. Viel zu viel Egoismus und Kompetenzstreit sowie politisches Kalkül des damaligen Landkreises Schönebeck führten zum Scheitern dieser Verwaltungsgemeinschaft. Die vier genannten Gemeinden wurden in die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg integriert. Dies lief trotz mancher Anstrengung und Problembewältigung ziemlich reibungslos. Bürgermeister, Gemeinderäte und auch die Bediensteten meisterten diesen Zusammenschluss sehr schnell.
Damit war eine Grundlage für weitere positive Entwicklungen nicht nur in den 4 „zugekommenen" Gemeinden sondern auch in den 5 „alten" Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg gelegt.
Die Ergebnisse der Entwicklung können die Bürger an bzw. in ihren Orten täglich sehen. Allein der Vergleich von entwickelten Infrastrukturmaßnahmen, wie die Errichtung der Schmutz- und Regenwasserkanalnetze, Straßen-, Geh- und Radwegebau, Sportstättenerneuerung und Modernisierung, Feuerwehrausrüstungen und Gerätehäuser, Gemeindehäuser und -zentren, Kita-Einrichtungen und Grundschuleinrichtungen, Außenanlagen und Freizeiteinrichtungen sowie Gemeindewohnungen einschließlich Wohnumfeldgestaltung mit dem Istzustand der nach der Wende vorgefunden wurde, ist ein Beleg dafür.
Weitere Reformversuche führten dann zur Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Ziethetal", die ihren Sitz in Trinum hatte. Die Gemeinden Kleinpaschleben, Großpaschleben, Zabitz und Trinum wollten ihre Selbständigkeit behalten und sich nicht wie andere ehemalige Mitgliedsgemeinden dieser Verwaltungsgemeinschaft in angrenzende Städte eingemeinden lassen.
Alternativ stand nur das Zusammengehen mit der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg an.
Die 9 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg sahen den möglichen Zuwachs für ihre Verwaltungsgemeinschaft sofort sehr positiv und signalisierten das Zusammengehen.
So kam es zum 01.01.2004 zur Aufnahme der 4 genannten Gemeinden in die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg. Bereits 1997 hat die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg eine Entscheidung über die Errichtung eines Verwaltungszweckgebäudes getroffen, welches dann auch 1997 in Nutzung genommen wurde. Mit der Integration der anteiligen Mitarbeiter der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft „Ziethetal" Trinum wurde durch einen Anbau an das Verwaltungsgebäude der notwendige Platzbedarf ab dem 01.01.2004 zur Verfügung gestellt. Geübt in der Integration von Gemeinden und Mitarbeitern in die Verwaltungsgemeinschaft gelang es auch in diesem Fall sehr zügig, von vielen kaum bemerkt, die Aufgabenübernahme zu organisieren und in den Arbeitsrhythmus einzubringen.
Ein Jahr später, zum 01.01.2005 wurde dann die letzte Gemeinde in die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg eingegliedert. Die Gemeinde Libbesdorf mit ihren Ortsteilen Libbesdorf und Rosefeld war bis dahin Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Ziethetal" mit Sitz in Quellendorf. Die schon erwähnte angeordnete Vergrößerung der Verwaltungsgemeinschaft führte dazu, dass sich die 3 Verwaltungsgemeinschaften des südlichen Teils des Altkreises Köthen mit Sitzen in Quellendorf, Weißandt-Gölzau und Gröbzig zur Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt" vereinigten.
Libbesdorf machte diesen Prozess nicht mit und beschloss der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg beizutreten.
Auch diese, nun letzte Veränderung der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg durch Eingliederung einer Gemeinde wurde besonnen und ordentlich durchgeführt.
Mit Libbesdorf stieg die Zahl der Mitgliedsgemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg auf 14.
Mit der Aufnahme der Gemeinde Libbesdorf hatte die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg ca. 10.200 Einwohner. Jetzt liegt diese Zahl unter 10.000, so dass die Einheitsgemeinde ab 01.01.2010 ebenfalls unter 10.000 Einwohner hat.
Was passiert nun weiter mit der Verwaltungsgemeinschaft?
Zur Bildung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land haben die Gemeinden eine Gebietsänderungsvereinbarung geschlossen die durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde. So wird die Gemeinde Osternienburger Land ab dem 01.01.2010 existieren.
Mit der Existenz der Einheitsgemeinde geht die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg unter, d.h. sie löst sich auf. Wie bei den Gründungsgemeinden der Einheitsgemeinde gehen Vermögen, Verbindlichkeiten, Personal und alle anderen Verpflichtungen der Verwaltungsgemeinschaft auf die Einheitsgemeinde über. Man kann zum Verwaltungsamt sagen, das bisherige Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg (alle Bediensteten) wird zur Verwaltung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land, zur Gemeindeverwaltung umfunktioniert. Der neu zu wählende Bürgermeister wird hauptamtlich tätig sein und somit auch Chef der Verwaltung. Der jetzige Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes ist bis zum Ablauf seiner Amtszeit (er ist Wahlbeamter und wurde 2006 für weitere 6 Jahre gewählt) in der Verwaltung zu beschäftigen oder in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Darüber entscheidet Anfang 2010 der neue Gemeinderat. Mit dem Neuanfang, mit der Neugründung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land wird der Bürgermeister, mit Unterstützung des Gemeinderates, aufbauend auf die vorhandene Struktur der Verwaltung, diesen Bereich nach den Erfordernissen gestalten. Auf die neue Gemeinde zukommende Ereignisse wie z.B. die Personalhoheit für alle bisherigen Bediensteten der einzelnen Gemeinden, mögliche strukturelle Veränderungen zur Aufgabenbewältigung für gemeindliche Aufgaben, zusätzliche Aufgabenübernahme durch die Funktionalreformentscheidungen vom Kreis bzw. Land und auch die zurzeit schon vorbereitete Umstellung des Haushalts- und Kassenwesens, des gesamten Finanzwesens auf die Doppik sind Gründe dafür.
Zur Vervollständigung meiner Aussagen zur Existenz, zur Arbeit der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg in den Jahren ihres Bestehens, möchte ich auch einige Ausführungen machen. Dabei stellen die erreichten Ziele, die abrechenbaren Maßnahmen immer zuerst Ergebnisse der einzelnen Mitgliedsgemeinden dar.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat mit ihrer Aufgabe, die Verwaltung für die Gemeinden durchzuführen, auch immer mehr Verantwortung für Entwicklungsentscheidungen der Gemeinden in die Hände bekommen.
Den ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern und Gemeinderäten stand die hauptamtlich tätige Verwaltung zur Seite. Beratungen, Vorschläge, fundierte Aussagen für die kommunalen Entscheidungsträger bis hin zur ordentlichen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Abrechnungen von Maßnahmen, vorwiegend der Gemeinden, wurden zu ständigen Aufgaben.
An Hand einiger Zahlen möchte ich über bestimmte Größenordnungen der Aufgaben des Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg informieren.
Seit ihrer Gründung 1992 hat die Verwaltungsgemeinschaft hier insbesondere das Verwaltungsamt der VG alle finanztechnischen Vorgänge für die Mitgliedsgemeinden und für sich selbst bearbeitet. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Einnahmen- und Ausgabenbewirtschaftung, verbunden mit allen dazu notwendigen Schritten von der Haushaltsplanung bis hin zur Erstellung der Jahresrechnungen wurden seit 1992 wahrgenommen und in hervorragender Weise erfüllt. Von 1992 bis 1994 für 5 Mitgliedsgemeinden, ab 1994 bis 2003 für 9 Mitgliedsgemeinden, danach für 13 bzw. 14 Mitgliedsgemeinden und für sich selbst wurden in Einnahmen und Ausgaben in den Verwaltungshaushalten ca. 150 Millionen Euro und innerhalb der Vermögenshaushalte ca. 75 Millionen Euro ordnungsgemäß bewirtschaftet und haushaltstechnisch bearbeitet. An diesem Ergebnis waren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsamtes, alle Ämter beteiligt.
Neben diesen, in der Hauptsache im Rahmen der Besorgung von gemeindlichen Aufgaben durch die Verwaltungsgemeinschaft abgearbeiteten Maßnahmen, hat die Verwaltungsgemeinschaft im eigenen bzw. übertragenen Wirkungskreis Aufgaben erfüllt.
Übertragen heißt in unserem Fall, die Gemeinden haben einen Teil ihrer eigenen Aufgaben, bei uns z.B. die Gefahrenabwehr auf die Verwaltungsgemeinschaft zur Erfüllung übertragen. Zuständig für Beschlüsse, also für Entscheidungen zu den übertragenen Aufgaben ist somit der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss. Ebenfalls zuständig war und ist bis 31.12.2009 der Ausschuss für die eignen Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Dazu gehören z.B. die Aufgaben des Einwohnermeldeamtes, des Personenstandswesens und des Standesamtes.
Über all die Jahre hinweg haben die Mitglieder des Verwaltungsgemeinschaftsausschusses Entscheidungen dazu getroffen.
Sie haben einen wesentlichen Beitrag durch ihre offene und sachliche Arbeit in diesem Gremium, über Jahre hinweg für das Gelingen und Erreichen der Ziele der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Gemeinden geleistet.
Gehörten bis 2004 mindestens 2 Vertreter je Gemeinde (Bürgermeister und 1 Gemeinderat) zum Verwaltungsgemeinschaftsausschuss, so wurden mit der Aufnahme der 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Ziethetal" für den Ausschuss jeweils die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden benannt.
So besteht der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss aus den 14 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Mit der Existenz der Einheitsgemeinde Osternienburger Land ab dem 01.01.2010 werden die jetzigen Bürgermeister, so fern sie es wollen, bis zum Ablauf ihrer Amtszeit als Ortsbürgermeister in der jeweiligen Ortschaft den Ortschaftsrat führen und die Interessen der Ortschaft vertreten. Die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen somit bis 2015 (sie wurden 2008 für 7 Amtsjahre gewählt) ihren Ortschaften zur Verfügung und mit ihren Ortschaftsräten (jetzige Gemeinderäte) für die Interessen der Ortschaft in der neuen Einheitsgemeinde.
Ich hoffe und wünsche mir, dass der neue Gemeinderat und der neue Bürgermeister, die ja am 27.09.2009 gewählt werden sollen, bei der Entwicklung der Einheitsgemeinde auf die konstruktive Mitarbeit der jeweiligen Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister zurückgreifen können. Die positive Entwicklung der neuen Gemeinde Osternienburger Land wird neben der innovativen und sachlichen Arbeit der Gemeinderäte auch von den Ortschaftsräten und deren Mitarbeit geprägt sein.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Hemmerling