Info zum Stand der Gebietsreform
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,
der Wahltag der Europawahl und der Gemeinderatswahlen liegt schon ca. 3 Wochen zurück. Die gewählten Vertreter, vor allem Ihre Gemeinden betreffend, kennen Sie aus Veröffentlichungen.
Den vielen Helfern bei der Vorbereitung und bei der Durchführung dieser Wahlen möchte ich hiermit herzlichst für ihr Engagement danken.
Im Auftrag des Landkreises möchte ich auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl allen Helfern Dank sagen.
Im letzten Amtsblatt wies ich darauf hin, dass nach dem 07.06.2009 schon die nächsten Wahlen anstehen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009 macht es sich insbesondere für die zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfindenden Wahlen des Einheitsgemeindebürgermeisters und des neuen Gemeinderates für die Einheitsgemeinde Osternienburger Land erforderlich, notwendige Beschlüsse zu fassen.
Das dafür zuständige Gremium ist in der Regel der jeweilige Gemeinderat. Da für die neue Einheitsgemeinde erstmalig im September ein Gemeinderat gewählt wird, musste sich eine Wahlkommission bilden.
Aus den 14 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg wurden jeweils 2 Mitglieder und deren Stellvertreter für die Wahlkommission gewählt.
Die Wahlkommission tagte das erste Mal am 10.06.2009. Aus der Mitte der Mitglieder wurden Herr Baukuß, Bürgermeister der Gemeinde Elsnigk, als Vorsitzender der Wahlkommission und Frau Susanne Knöthig, Gemeinderätin aus Chörau, als dessen Stellvertreterin gewählt. Weiterhin wurden Beschlüsse zum Termin der Bürgermeisterwahl am 27.09.2009, zu einer Geschäftsordnung für die Wahlkommission und zur Bildung von Wahlbereichen gefasst.
So werden auf Grund des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Wahlbereiche gebildet.
Es wurde beschlossen, dass 14 Wahlbereiche gebildet werden.
Die Gemeinden Chörau und Reppichau bilden gemeinsam den Wahlbereich 1. Die Gemeinden Diebzig und Dornbock bilden gemeinsam den Wahlbereich 2. In der Gemeinde Osternienburg werden 2 Wahlbereiche gebildet (Wahlbereich 9 und 10) Ebenso in der Gemeinde Wulfen (Wahlbereich 12 und 13). Alle anderen Gemeinden bilden jeweils eine Wahlbereich.
Im erschienenen Sonderdruck des Amtsblattes wurden weitere Einzelheiten dazu angeführt. Der Wahltermin für die Bürgermeisterwahl, einschließlich einer möglichen Stichwahl, musste ebenfalls aus formellen Gründen beschlossen werden. Wie schon öfter genannt findet er mit den Wahlen zum Bundestag und zum neuen Gemeinderat für die Einheitsgemeinde am 27.09.2009 statt.
Eine mögliche Stichwahl wird am 2. Sonntag nach der Wahl (11.10.2009) durchgeführt. Zur Stellenausschreibung für die Wahl zum Bürgermeister wurde beschlossen, dass die Einreichsfrist für die Bewerbung der 31.08.2009 ist und die Stellenausschreibung im Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, im Amtsblatt der VG Osternienburg und in den Schaukästen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft erfolgen soll.
Somit kann die Wahlvorbereitung weitergeführt werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem II. Konjunkturprogramm gestaltet sich doch etwas schwieriger als gedacht. Nur mit viel bürokratischem Aufwand ist das Ziel dieses Programms erreichbar. Wie schon berichtet sind die Anträge vorwiegend Schul- und Kita-Bereiche betreffend gestellt und sollen zum größten Teil noch bis Ende 2009 abgearbeitet werden. Dazu werden zurzeit die notwendigen Schritte eingeleitet. Insgesamt stellt die ordnungsgemäße Abarbeitung der gemeindlichen Aufgaben gemäß der entsprechenden Haushaltspläne einschließlich der VG-Aufgaben selbst den Aufgabenschwerpunkt in 2009 für die Verwaltung dar.
Zusätzlich beschäftigt sich die Verwaltung mit der gesetzlich beschlossenen Umstellung des Haushalts- und Kassenwesens - des gesamten Finanzwesens - der Gemeinden auf die doppische Buchführung.
Ähnlich wie in rein privatwirtschaftlichen Bereichen werden die Vermögens- und Finanzsysteme der Gemeinden auf die Umstellung zur Doppik vorbereitet. Galt in den kommunalen Gebietskörperschaften bisher (seit ca. 1000 Jahren) die reine Einnahmen- und Ausgaben Bewirtschaftung (kamerales System) wird spätestens 2013 auf die Doppik umzustellen sein. Die Gemeinden müssen u.a. ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten erfassen und bewerten, die Kosten-Leistungsrechnung und natürlich die doppische Buchführung für ihre Haushaltsbewirtschaftung einführen.
Ob Vermögenserfassung, Vermögensbewertung, Kostenleistungsrechnung, Produktbildung oder die Umstellung des Buchungssystems auf die kaufmännische Buchführung all dies verlangt noch über einen längeren Zeitraum viel zusätzliches Engagement.
Mit Beginn der Existenz der neuen Einheitsgemeinde Osternienburger Land ab dem 01.01.2010 wird auch deren Haushalt erstmalig notwendig.
Für eine geordnete Haushaltsführung 2010 ist es unbedingt erforderlich so schnell wie möglich für 2010 über einen beschlossenen und genehmigten Haushaltsplan und der dazu gehörenden Haushaltssatzung zu verfügen.
Die Verwaltung wird hierzu im 2. Halbjahr 2009 an der Vorbereitung des ersten Haushaltsplan für die Einheitsgemeinde arbeiten.
Das Ziel, den neuen Gemeinderat und den neugewählten Bürgermeister rechtzeitig aussagekräftige Unterlagen des Haushaltsplanes zur Verfügung zu stellen, muss erreicht werden, um einen möglichst nahtlosen Übergang zur Einheitsgemeinde aus verwaltungstechnischer Sicht hinzubekommen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Hemmerling
Ltr. d. gem. VA.