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Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser

 

 

Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser

 

Gemäß den Bestimmungen der aktuellen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung ist die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Osternienburger Land ab sofort wieder möglich. Die Nutzung hat unter Einhaltung der 3-G-Regel zu erfolgen, d.h. der Zugang zur Räumlichkeit ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Die allgemeinen Hygienehinweise sind weiterhin zu beachten.

 

gez. Hemmerling

Bürgermeister

Europäischer Sozialfonds

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