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Neuregelung bei der Hundehaltung ab 1. März 2009

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" beschlossen, das zum 1. März 2009 in Kraft tritt.

Hundehalter müssen danach den Hund spätestens 6 Monate nach Geburt vom Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) kennzeichnen lassen.

Spätestens 3 Monate nach Geburt des Hundes ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Über den Transponder wird jeder Hund in Sachsen-Anhalt in einem zentralen Register erfasst - das gilt für nach dem 01.03.2009 geborene Hunde.

Außer den 4 Kampfhunderassen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier werden alle Hunde als gefährlich eingestuft, die auf Angriffslust und Schärfe gezüchtet und abgerichtet wurden oder gebissen haben oder Menschen gefährlich angesprungen haben oder Tiere unkontrolliert gehetzt haben.

Das Halten gefährlicher Hunde ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestattet (u. a. Wesenstest, behördliche Erlaubnis).

 

Scherbaum

Leiterin Ordnungsamt

Europäischer Sozialfonds

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