Konzessionsbekanntmachung zum Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet 06386 Osternienburger Land, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung der öffentlichen Wasserversorgungspflicht gemäß § 70 Abs. 2 WG LSA eines Konzessionsnehmers.
Der bestehende Konzessionsvertrag für die örtliche Trinkwasserversorgung (Wasserkonzessionsvertrag) endet am 31.12.2022. Die Leistung soll mit Beginn zum 01.01.2023 neu vergeben werden. Der zu schließende Vertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren ab dem 01.01.2023 vor.
Die Vergabe von Konzessionen im Bereich Wasser unterfällt gemäß der ausdrücklichen Bestimmung in § 149 Nr. 9 lit. a GWB nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die Konzessionsbekanntmachung dient dazu, die Grundsätze des Unionsprimärrechts einzuhalten (Wettbewerb, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz). Das durchgeführte Verfahren orientiert sich an einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei alle interessierten Bewerber aufgefordert sind, ihr Interesse am Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Osternienburger Land schriftlich bis zum 29.03.2022 um 12:00 Uhr zu bekunden.
Die Konzessionsbekanntmachung sowie die entsprechenden Unterlagen zum Verfahren können über folgenden Link heruntergeladen werden: