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Neue Richtlinie zur Förderung sportlicher Projekte - Info für Vereine

Das Land Sachsen-Anhalt hat neue Richtlinien zur Förderung von:

 

  • allgemeinen Projekten im sportlichen Bereich
  • Projekten leistungssporttragender Vereine
  • der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V.

 

erlassen. Wir möchten Sie hiermit über die wesentlichen Inhalte informieren.

 

Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von allgemeinen Projekten im sportlichen Bereich und von Projekten leistungssporttragender Vereine

 

Zuwendungszweck:    

 

  • Verbesserung des Breitensportangebotes für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten
  • Gewinnung von Mitgliedern für die Sportvereine
  • Erhaltung und Verbesserung des Sportangebotes im Land durch finanzielle Unterstützung beim bedarfsgerechten Erwerb von Großsportgeräten 

 

 

allg. Projekte im sportlichen Bereich:

 

Zuwendungsempfänger: 

 

  • rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Vereine und LFV mit Sitz in
  • Sachsen-Anhalt, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind
  • Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. und seine Kreis- und Stadtsportbünde

 

Gefördert werden:      

 

  • innovative Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Spitzensport
  • Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Sport
  • zielgruppenspezifische Angebote (z. B. zur Integration von Ausländer(n)/innen, Migrant(en)/innen sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention) und zur Mitgliedergewinnung mit Modellcharakter,
  • besondere Sportveranstaltungen außerhalb des Trainings und regulärer Wettkämpfe sowie
  • der Erwerb von Großsportgeräten

 

 

Projekte leistungssporttragender Vereine

 

Zuwendungsempfänger: 

 

  • rechtsfähige, als gemeinnützig anerkannte Sportvereine mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind

 

Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung auf nationale und internationale Wettkämpfe von Sportlerinnen und Sportlern leistungstragender Vereine im Nachwuchsleistungssport und Spitzensport.

 

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V.

 

Zuwendungszweck:

 

  • Stärkung und Ausweitung der sportlichen Betätigung der Menschen sowie die Unterstützung der Sportarbeit der Vereine

 

Zuwendungsempfänger:

 

  • Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. als Erstempfänger
  • rechtsfähige Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben als Letztempfänger

 

Gegenstand der Förderung ist die Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., insbesondere:

  1. die Tätigkeit der aktiven Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Lizenz,
  2. der Trainingsbetrieb,
  3. der Wettkampbetrieb (dazu zählen Ausgaben für  Schieds- und Kampfrichter/innen, für behördliche     Genehmigungen für Wettkämpfe, Startgebühren, Ausgaben für Pokale, Urkunden und Medaillen sowie     Fahrtkosten)
  4. Sportveranstaltungen und
  5. der Erwerb von Sportgeräten mit einem Wert unter 5.000 Euro im Einzelfall.

Nähere Bestimmungen zum Antragsverfahren, die Zuwendungsvoraussetzungen und Art und Umfang der Förderung etc. entnehmen Sie bitte der jeweiligen Richtlinie, welche im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 2 vom 26.01.2009 veröffentlicht wurden.

 

Bei Bedarf kann dieses im Verwaltungsamt Osternienburg eingesehen oder kopiert werden.

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