Das Land Sachsen-Anhalt hat neue Richtlinien zur Förderung von:
- allgemeinen Projekten im sportlichen Bereich
- Projekten leistungssporttragender Vereine
- der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V.
erlassen. Wir möchten Sie hiermit über die wesentlichen Inhalte informieren.
Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von allgemeinen Projekten im sportlichen Bereich und von Projekten leistungssporttragender Vereine
Zuwendungszweck:
Verbesserung des Breitensportangebotes für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten
Gewinnung von Mitgliedern für die Sportvereine
Erhaltung und Verbesserung des Sportangebotes im Land durch finanzielle Unterstützung beim bedarfsgerechten Erwerb von Großsportgeräten
allg. Projekte im sportlichen Bereich:
Zuwendungsempfänger:
rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Vereine und LFV mit Sitz in
Sachsen-Anhalt, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. sind
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. und seine Kreis- und Stadtsportbünde
Gefördert werden:
innovative Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Spitzensport
Projekte zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Sport
zielgruppenspezifische Angebote (z. B. zur Integration von Ausländer(n)/innen, Migrant(en)/innen sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention) und zur Mitgliedergewinnung mit Modellcharakter,
besondere Sportveranstaltungen außerhalb des Trainings und regulärer Wettkämpfe sowie
der Erwerb von Großsportgeräten
Projekte leistungssporttragender Vereine
Zuwendungsempfänger:
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung auf nationale und internationale Wettkämpfe von Sportlerinnen und Sportlern leistungstragender Vereine im Nachwuchsleistungssport und Spitzensport.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V.
Zuwendungszweck:
Zuwendungsempfänger:
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. als Erstempfänger
rechtsfähige Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben als Letztempfänger
Gegenstand der Förderung ist die Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., insbesondere:
die Tätigkeit der aktiven Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Lizenz,
der Trainingsbetrieb,
der Wettkampbetrieb (dazu zählen Ausgaben für Schieds- und Kampfrichter/innen, für behördliche Genehmigungen für Wettkämpfe, Startgebühren, Ausgaben für Pokale, Urkunden und Medaillen sowie Fahrtkosten)
Sportveranstaltungen und
der Erwerb von Sportgeräten mit einem Wert unter 5.000 Euro im Einzelfall.
Nähere Bestimmungen zum Antragsverfahren, die Zuwendungsvoraussetzungen und Art und Umfang der Förderung etc. entnehmen Sie bitte der jeweiligen Richtlinie, welche im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 2 vom 26.01.2009 veröffentlicht wurden.
Bei Bedarf kann dieses im Verwaltungsamt Osternienburg eingesehen oder kopiert werden.