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Info zum Stand der Gebietsreform

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

 

am 21.01.2009 fand die erste Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsausschusses des Jahres 2009 statt.

So wie die Weichen in Sachen Gemeindegebietsreform gestellt sind, war diese Sitzung wohl die erste Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsausschusses im letzten Jahr des Bestehens der Verwaltungsgemeinschaft. Letzte noch aufgetretene Fragen wurden beantwortet.

 

Die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichneten die Gebietsänderungsvereinbarung während der Sitzung.

 

Unser Ziel, die von allen 14 Bürgermeistern unterzeichnete Gebietsänderungsvereinbarung einschließlich aller notwendigen Begleitformalien bis Mitte Februar zur Genehmigung einzureichen, werden wir erreichen und wir hoffen dann auf eine baldige Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

 

Mit der wirksamen Gründung der neuen Einheitsgemeinde Osternienburger Land ab dem

01. 01. 2010, dies ist wie schon des öfteren berichtet unser Ziel - hört die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg nach ca. 17-jährigem Bestehen auf zu existieren.

 

Über die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg, von der Gründung 1992 bis zur Auflösung, werde ich noch berichten.

 

Die neu zu bildende Einheitsgemeinde Osternienburger Land ist dann u. a. auch für die Verwaltung aller gemeindlichen Aufgaben sowie der von Bund, Land oder Landkreis an die Gemeinden übertragenen Aufgaben zuständig.

 

Während die 20 Abgeordneten des Gemeinderates der Einheitsgemeinde, die im September 2009 neu zu wählen sind, die politische Verantwortung gemeinsam mit dem neu zu wählenden hauptamtlichen Bürgermeister tragen werden, ist der Bürgermeister gleichzeitig auch Hauptverwaltungsbeamter und somit Chef der Einheits-Gemeindeverwaltung.

Er löst somit den bisherigen Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes ab, da die Verwaltungsgemeinschaft, mit wirksam werden der Einheitsgemeinde, aufgelöst ist. 

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsamtes und sämtliche Beschäftigten der jetzigen Gründungsgemeinden der Einheitsgemeinde werden somit Angestellte bzw. Beamte der neuen Einheitsgemeinde Osternienburger Land. Dies ist gesetzlich geregelt und auch Inhalt des § 14 der Gebietsänderungsvereinbarung.

 

Der hauptamtliche Bürgermeister der Einheitsgemeinde Osternienburger Land hat somit die Personalhoheit über alle Bediensteten der Einheitsgemeinde.

Neben den Verwaltungsangestellten und Beamten sind dies u. a. auch die Erzieherinnen in den Kindertagesstätten, die Hausmeister und Gemeindearbeiter sowie die Schulsekretärinnen.

Für die Ernennung von Ehrenbeamten ist er ebenfalls zuständig.

 

Der Übergang der Aufgaben und Zuständigkeiten von den einzelnen Gründungsgemeinden, die ab 01.01.2010 dann Ortschaften der neuen Gemeinde sind, wird in vielen Fällen auch Veränderungen der Organisation nach sich ziehen.

 

Die Gemeindeverwaltung selbst, wird nach diesen Anforderungen zu gestalten sein und dabei die Umstellung des Haushalts- und Kassenwesens auf die Doppik mit zu berücksichtigen haben.

 

Es gibt also viel zu tun. Von allen Beteiligten wird viel Engagement notwendig sein, um dies so umzusetzen, dass die Arbeit in der neuen Einheitsgemeinde mit und für die Bürgerinnen und Bürger nahtlos und so reibungslos wie möglich anläuft.

 

An dieser Stelle möchte ich noch auf den am 21.01.2009 in der MZ erschienenen Artikel zu Straßennamen eingehen.

In unserer Gebietsänderungsvereinbarung haben wir in § 1, Abs. 7 vereinbart, dass jeder Ortsteil den bisherigen Gemeinde- oder Ortsteilnamen neben dem Namen der neuen Gemeinde weiter führt.

Damit ist gesichert, dass eine Verwechslung von Straßennamen bei vorhandenen Mehrfachnamen in den einzelnen Ortsteilen sehr gering ist.

Im Adressbild erscheinen dann der Gemeindename, der Ortsteilname und die Straßenanschrift.

Eine Gefahr von Verwechslungen z. B. von gleichlautenden Straßennamen im Ortsteil Elsnigk und im Ortsteil Wulfen scheint somit nicht gegeben.

Dies sehen die Gründungsgemeinden ebenso.

Eine gesetzliche Verpflichtung, mehrfach vorhandene Straßennamen zu beseitigen, besteht nicht. Sowohl die rechtliche Prüfung, als auch die entsprechenden Aussagen der Deutschen Post, bestätigen dies.

 

Richtig ist, dass der neue Gemeinderat der Einheitsgemeinde, Änderungen per Beschluss herbeiführen könnte.

Eine Notwendigkeit dazu ist zurzeit nicht erkennbar.

 

In diesem Sinne

 

bis bald

 

Ihr

Wolfgang Hemmerling

Europäischer Sozialfonds

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