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Info zum Stand der Gebietsreform

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,

 

über den Stand der Vorbereitung zur Bildung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land habe ich ja u. a. auch Anfang Dezember ausführlich berichtet. Seitens des Verwaltungsamtes werden zurzeit die zur Genehmigung der Bildung der Einheitsgemeinde notwendigen Unterlagen zusammengestellt. Zur formellen Genehmigungsfähigkeit gehören z.B. auch die Nachweise von Ladungen zu Sitzungen und Protokolle dazu, Beschlussfassungen, Bekanntmachungen sowie deren form- und fristgerechten Nachweise.

Die Einreichung dieser kompletten Unterlagen mit dem von allen Gemeinden durch deren Bürgermeister unterschriebenen Gebietsänderungsvertrag ist für Januar - Februar vorgesehen.

Damit wird es uns gelingen, vorausgesetzt die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt den Gebietsänderungsvertrag, die neue Einheitsgemeinde Osternienburger Land während der freiwilligen Phase zu bilden.

 

Wie geht es dann aber weiter?

Alle Mitgliedsgemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg bilden ja die neue Einheitsgemeinde Osternienburger Land. Die 14 Gemeinden werden Ortschaften der neuen Gemeinde. Jetzige Ortsteile von einzelnen Gemeinden sind dann Ortsteile der jeweiligen Ortschaft. Das bedeutet z.B. die Ortschaft Osternienburg besteht aus den Ortsteilen Osternienburg, Pißdorf und Sibbesdorf. Zur Ortschaft Zabitz in der neuen Einheitsgemeinde gehören die Ortsteile Zabitz, Thurau und Maxdorf. Die Ortschaft Micheln besteht aus den Ortsteilen Micheln, Trebbichau und Klietzen. Elsnigk besteht aus den Ortsteilen Elsnigk und Würflau. Die Ortsteile Dornbock und Bobbe bilden die Ortschaft Dornbock. Die Ortschaft Großpaschleben besteht aus den Ortsteilen Großpaschleben und Frenz. Kleinpaschleben und Mölz sind Ortsteile der Ortschaft Kleinpaschleben. Ebenso bilden die Ortsteile Libbesdorf und Rosefeld die Ortschaft Libbesdorf. In allen Gemeinden finden im Juni 2009 turnusgemäß die Gemeinderatswahlen statt. Gemeinsam mit der Europawahl werden neue Gemeinderäte nach Ablauf der regulären Wahlperiode gewählt. Diese Gemeinderäte werden dann für die erste Wahlperiode in der neuen Einheitsgemeinde, die mit Gründung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land am 01.01.2010 beginnt, per Gesetz Ortschaftsräte in den dann entstehenden neuen Ortschaften.

Damit ist gesichert, dass in den Ortschaften die gewählten Gemeinderäte der bis dahin selbständigen Gemeinden als Ortschaftsratsmitglieder vertreten sind.

Bei den im September gleichzeitig mit der Bundestagswahl durchzuführenden Wahlen zum Gemeinderat der neuen Einheitsgemeinde und des hauptamtlichen Bürgermeisters der neuen Gemeinde, müssen dann keine Ortschaftsratswahlen durchgeführt werden.

Die Einführung des Ortschaftsrechtes in den Ortschaften der neuen Einheitsgemeinde ist Bestandteil der Gebietsänderungsvereinbarung.

Ich hoffe, dass sich für die Gemeinderatswahlen in den 14 Mitgliedsgemeinden im Juni 2009 ausreichend viel Kandidaten zur Verfügung stellen.

Ausgehend davon, dass sich die Mehrheit der jetzigen Gemeinderatsmitglieder erneut zur Wahl stellen und nach der Wahl wieder als Gemeinderäte aktiv werden können, bringen sie sicher dieses Engagement dann auch mit in die ab 01.01.2010 zu besetzenden Ortschaftsräte.

Es kann auch davon ausgegangen werden, dass aus den bisher aktiven Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Gemeinden (vor allem aus Mitgliedern der Gemeinderäte) sollten sie sich zur Wahl zum neuen Gemeinderat im September 2009 für die Einheitsgemeinde stellen, die Gemeinderäte gewählt werden.

Und damit liegt die Zuständigkeit für die Aufgabenbewältigung in der neu gebildeten Einheitsgemeinde bei dem neugewählten Bürgermeister sowie auf den  Schultern bewährter Gemeinderäte.

 

In den folgenden Monaten werde ich weiter über den Fortgang der Bildung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land und damit verbundener Entwicklungen berichten.

 

Mit freundlichem Gruß

 

W. Hemmerling

Ltr. d. gem. VA

Europäischer Sozialfonds

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