Info zum Stand der Gebietsreform
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,
die im letzten Artikelangekündigten Gemeinderatssitzungen in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben stattgefunden.
Das Thema Diskussion und Beschluss der Gebietsänderungsvereinbarung zur Bildung einer neuen Einheitsgemeinde ab dem 01.01.2010 bildete in jedem Gemeinderat einen Schwerpunkt. Der dazu vorliegende Entwurf der Gebietsänderungsvereinbarung entstand nach mehrmaliger Bearbeitung in der Runde der Bürgermeister, im Verwaltungsgemeinschaftsausschuss und nach Diskussionen und Beratung in allen Gemeinderäten in den vergangenen Monaten.
Rechtzeitig wurde die Kommunalaufsicht des Landkreises in den Prozess eingebunden. Der Entwurf der Gebietsänderungsvereinbarung wurde dabei auf seine Genehmigungsfähigkeit überprüft und für genehmigungsfähig erklärt.
Ich kann heute sagen, dass in allen Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden nach unterschiedlicher Intensität der Beratungen zur Gebietsänderungsvereinbarung mit großer Einmütigkeit die Beschlüsse zur Gebietsänderungsvereinbarung gefasst wurden und somit der Weg für die Bildung der Einheitsgemeinde noch während der freiwilligen Phase bis zum 30.06.2009 zum 01.01.2010 freigemacht wurde.
Dies ist sehr konsequent und im Hinblick auf die gewählte Form der Bildung in der erwähnten Zeitschiene geschehen.
Die Verwaltung wird nun in den nächsten Wochen die notwendigen Unterlagen für eine Einreichung der Gebietsänderungsvereinbarung zur Genehmigung zusammenstellen und die Einreichung vorbereiten.
Unter anderem gilt es Formalien einzuhalten, ohne deren Nachweise eine Genehmigung nicht möglich wird. Zum Beispiel müssen Bekanntmachungen nachweislich dokumentiert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass Anfang 2009 die von allen Bürgermeistern unterschriebene Vereinbarung mit den notwendigen Anlagen und Nachweisen bei der Kommunalaufsicht des Landkreises zur Genehmigung eingereicht wird.
Die beschlossene Gebietsänderungsvereinbarung ist in ihrer Form so angelegt, dass mit Gründung der neuen Einheitsgemeinde zum 01.01.2010 auch die notwendigen Organe der Gemeinde ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Das heißt, der Bürgermeister und der Gemeinderat der neuen Einheitsgemeinde müssen bis dahin gewählt werden.
Wie in vorangegangenen Artikeln schon erwähnt, soll gleichzeitig mit der im September 2009 stattfindenden Bundestageswahl auch der neue Gemeinderat und der Bürgermeister für die Einheitsgemeinde gewählt werden. Der Bürgermeister wird dann hauptamtlich tätig sein und gleichzeitig die Verwaltung der Einheitsgemeinde leiten.
Der Gemeinderat wird aus Kandidaten aller 14 Mitgliedsgemeinden gewählt.
Weitere Einzelheiten zur Wahl im September 2009, aber auch zur noch im Juni 2009 stattfindenden Europawahl und der Wahl der Gemeinderäte in den 14 Gemeinden für die noch bis zum 31.12.2009 geltenden Gemeindestrukturen, werden im Frühjahr 2009 bekannt gemacht.
Die Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg wird mit Gründung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land zum 31.12.2009 aufgelöst.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Gesetze zur Gemeindegebietsreform und der darin festgeschriebenen Fristen für eine freiwillige Phase wurde ein enger Zeitrahmen vorgegeben und auf die Gemeinden damit auch ein Druck aufgebaut.
Sehr verantwortungsvoll haben sich alle 14 Bürgermeister und die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden in der Vergangenheit mit der Gründung der Einheitsgemeinde beschäftigt.
Zu Recht wurden auch kritische Fragen dazu gestellt und diskutiert.
Sehr schnell haben die beteiligten Entscheidungsträger aber erkannt, dass eine ländlich geprägte neue große Einheitsgemeinde einzige Alternative für eine Entwicklung der auch ländlich geprägten Mitgliedsgemeinden, die dann Ortschaften sein werden, darstellt.
Entscheidungsträger in den Gemeinden von heute werden auch Entscheidungsträger in der neuen Einheitsgemeinde sein.
Ich bin mir sicher, dass trotz aller Probleme die Gemeinderäte unterstützt von den Ortschaftsräten die vorliegenden Aufgaben meistern werden.
Eine Eingemeindung einzelner Mitgliedsgemeinden der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft in angrenzende Städte wurde nie als anstrebenswerte Alternative angesehen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die positiven Entwicklungen in den einzelnen Gemeinden, so unterschiedlich sie schwerpunktmäßig auch in den vergangenen Jahren vollzogen wurden, in der neuen großen Einheitsgemeinde Osternienburger Land als Grundlage für eine gute Fortentwicklung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erweisen.
Mit freundlichem Gruß
W. Hemmerling
Ltr. d. gem. VA