Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,
die zur Gemeindegebietsneubildung gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung wurde in allen 14 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft am 21.09.2008 in Form einer Bürgeranhörung durchgeführt.
Zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr konnten die Wahlberechtigten aller Gemeinden durch ihr Votum die Frage zur Bildung einer Einheitsgemeinde aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg beantworten. In der Gemeinde Micheln hatten die Wahlberechtigten durch die gleichzeitig durchgeführte Bürgermeisterwahl dazu zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr Gelegenheit.
Aus der Mitteldeutschen Zeitung, auf unserer Internetseite und auch im Amtsblatt 10/2008 konnten und können Sie die Abstimmungsergebnisse und die Wahlbeteiligung erkennen.
Schon vor der Bürgeranhörung wurden überall sehr geringe Wahlbeteiligungen vorhergesagt.
Tatsächlich wurden diese Prognosen in vielen Gemeinden nicht einmal erreicht.
Ausnahmen bilden nur die Gemeinden Micheln, Chörau, Großpaschleben, Diebzig und Reppichau. Hier lagen die Wahlbeteiligungen über 20 %. In Micheln, sicher auf Grund der gleichzeitig durchgeführten Bürgermeisterwahl, wurden über 40 % erreicht.
Der Grund für die geringe Wahlbeteiligung mag mehrere Ursachen haben.
Möglicherweise ist die eigentlich fehlende Wahl zwischen mehreren Varianten ein Grund für die geringe Beteiligung.
Aber auch die durch den Gesetzgeber per Gesetz geregelten Zwangsveränderungen für die bisher selbständigen Gemeinden.
Die auch von mir immer wieder erwähnte freiwillige Phase, die am 30.06.2009 endet, suggeriert möglicherweise auch eine Freiwilligkeit zur Bildung einer neuen Einheitsgemeinde.
Immer wieder wurde ich u.a. in Einwohnerversammlungen zur Einheitsgemeindeneubildung danach gefragt, was denn die abgegebene Stimme bewirken kann, wenn sie denn keine Bindungswirkung für den Gemeinderat hat. Die Erklärung, dass die Bürgeranhörung per Gesetz zwingend vorgeschrieben ist, da ansonsten das Verfahren zur Bildung der neuen Einheitsgemeinde nicht zu Ende geführt werden kann, hat offensichtlich nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung geführt.
Alle beteiligten Gemeinderäte wissen, dass, wenn die Gemeinden nicht während der freiwilligen Phase handeln, das Land innerhalb der anschließenden gesetzlichen Phase durch Verordnung die einzelnen Gemeinden neu gliedert. In unserem Falle würde dies wohl bedeuten, dass alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg in benachbarte Städte zwangseingemeindet werden.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden ja auch die Absichtsbeschlüsse der Gemeinden zur Bildung einer ländlich strukturierten Einheitsgemeinde und die weiteren Beschlüsse zur Durchführung des Verfahrens (z.B. Bürgeranhörung) gefasst.
Die Ergebnisse der Bürgeranhörung können den einzelnen Gemeinderäten als Entscheidungsorientierung dienen. Die Entscheidungskompetenz liegt jedoch beim jeweiligen Gemeinderat.
Wie geht es nun weiter.
Am 22.10.2008 wird die nächste Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsausschusses stattfinden. Über die weiteren Schritte zur Bildung einer Einheitsgemeinde wird zu beraten sein.
So gilt es Festlegungen zu Terminen für die Beschlussfassungen der Gebietsänderungsvereinbarung zu treffen, über den Inhalt der Vereinbarung zu reden und ihn unter allen abzustimmen.
Das Ziel, während der freiwilligen Phase die neue Einheitsgemeinde mit allen 14 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zu bilden wird weiter verfolgt.
Solange die Gesetzeslage und die Beschlusslage der Gemeinden kein anderes Ergebnis zulässt, werden wir gemeinsam die Bildung der neuen ländlich strukturierten Einheitsgemeinde anstreben.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Hemmerling