Ansicht zum Drucken öffnen
 

Durchführung von Osterfeuern

Die Durchführung von Osterfeuern wird unter Berücksichtigung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) nicht gestattet.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2