Durchführung von Osterfeuern
Die Durchführung von Osterfeuern wird unter Berücksichtigung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) nicht gestattet.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.