Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,
auch heute möchte ich Sie über den Stand der Vorbereitungen zur Bildung der Einheitsgemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg informieren.
In meinem letzten Bericht erläuterte ich, dass inzwischen ein überarbeiteter Entwurf einer Gebietsänderungsvereinbarung den Gemeinden als Diskussionsgrundlage vorgelegt wurde. Neben einer Handreichung des Innenministeriums zur Umsetzung der Gebietsreform wurden diese beiden Schriftsätze an alle Gemeinderäte und Bürgermeister der 14 Mitgliedsgemeinden, verbunden mit einer Einladung zu einer gemeinsamen Beratung, ausgereicht. Diese Beratung aller Gemeinderäte und Bürgermeister fand am Mittwoch, den 21.05.2008 im Gemeindezentrum Wulfen statt. Ziel der Veranstaltung war u. a., die Entscheidungsträger der Gemeinden zur bevorstehenden Einheitsgemeindebildung zu informieren und gemeinsam den Inhalt des Gebietsänderungsvertragsentwurfes zu erläutern und zu diskutieren.
An das Verwaltungsamt herangetragene Fragestellungen unterschiedlicher Art aus den einzelnen Mitgliedsgemeinden sollten ebenfalls erläutert und beantwortet werden.
Den Anwesenden wurde auch noch einmal in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit für die Bildung der Einheitsgemeinde während der freiwilligen Phase vermittelt, wie wichtig eine zeitnahe Verständigung über den Inhalt der Gebietsänderungsvereinbarung ist. Diese inhaltlich gleichlautenden Verträge sind Grundlage zur Bildung einer Einheitsgemeinde.
Durch die Verwaltung wurde auch darauf hingewiesen, dass eine baldige Einigung über den Inhalt der Gebietsänderungsvereinbarung auch deshalb anzustreben ist, um die Bürger aller beteiligten Gemeinden rechtzeitig im Rahmen der Vorbereitung der Bürgerbeteiligung (hier ist sehr wahrscheinlich das es in allen Gemeinden eine Bürgeranhörung am 21.09.2008 gibt) zu informieren.
Mein Ziel ist es, außer in Einwohnerversammlungen in den Gemeinden, auch im Amtsblatt den möglichst endabgestimmten Entwurf der Gebietsänderungsvereinbarung zu veröffentlichen. Der Inhalt der einzelnen Paragrafen wurde kurz erläutert und dazu gestellte Fragen wurden beantwortet.
Anwesend waren zu dieser Veranstaltung insgesamt 57 Gemeinderäte und Bürgermeister aus allen Mitgliedsgemeinden.
Im Ergebnis der durchgeführten Diskussion zum Inhalt der Gebietsänderungsvereinbarung kann es als sehr positiv bewertet werden, dass weitgehend die in den einzelnen Paragrafen aufgenommenen Regelungen akzeptiert und mitgetragen werden. Allerdings gibt es zum Pflichtbestandteil der Vereinbarung, zur Festlegung eines Namens für die neue Einheitsgemeinde, keinen Konsens.
Nach wie vor herrscht Uneinigkeit darüber, ob der territorial bezogene Name, entwickelt aus dem bekannten Verwaltungsgemeinschaftsnamen - Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg - nämlich „Osternienburger Land", als Gemeindenamen gewählt wird oder ein neutraler, keinen Ortsteil bezeichnenden Namen, gewählt wird.
Auch hierzu zeigen Vorschläge aus einzelnen Gemeinden eine territorialbezogene Namensbildung.
So wurden u.a. Gemeindenamen wie „Mittel-Anhalt", „Köthenerland", „Anhalt-Mitte" oder „Anhaltiner Land" zum bereits vorher als neutrale Variante eingereichten Gemeindenamen „Mitten/Anhalt" zur Diskussion gebracht. Die existentiell notwendige Einigung auf einen neuen Gemeindenamen wurde deutlich herausgestellt.
Im letzten Bericht habe ich auf den Vorschlag des Elsnigker Bürgermeisters, Herrn Swillus, hingewiesen und die Kompromissbereitschaft aller einzelnen Gemeinden eingefordert. Wir werden nun einen Beschlussvorschlag erarbeiten, der die Gemeinderäte in die Lage versetzt, über einen Namen zu befinden. Dieser Gemeindewille soll dann mehrheitlich bewertet zur Festlegung des Namens für die neue Einheitsgemeinde führen und in der Präambel des Gebietsänderungsvertrages aufgenommen werden. Die Gemeinderäte sollen durch Beschluss darüber entscheiden, ob die neue Einheitsgemeinde „Osternienburger Land" oder „Anhalt-Mitte" heißen soll.
Auch bei Respektierung von Befindlichkeiten einzelner Gemeinden sollte das Ziel, Bildung einer Einheitsgemeinde während der freiwilligen Phase, nicht außer acht gelassen werden. Die Chance dieser Bildung ist einmalig. Sie darf nicht durch fehlende Kompromissbereitschaft gefährdet werden. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinderäte und Bürgermeister sich dieser Verantwortung stellen und gerecht werden.
Nur dann wird die Neubildung gelingen.
Mit freundlichem Gruß
W. Hemmerling
Ltr. d. gem. VA