Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg
Am 23.04.2008 fand im Verwaltungsamt Osternienburg eine Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsausschusses statt. Dabei bildeten die Tagesordnungspunkte zur Vorbereitung des Gebietsänderungsvertrages zur Bildung einer Einheitsgemeinde sowie die Suche nach einem Namen für die neu zu bildende Gemeinde, Schwerpunkte dieser Beratung. Ebenso wichtig war die Verständigung zu Terminen für die Durchführung notwendiger Beschlussentscheidungen in den Gemeinderäten, für die durchzuführende Einwohnerversammlung und für die vorgeschriebene Durchführung der Bürgeranhörung bzw. eines Bürgerentscheides in den jeweiligen Gemeinden.
Ebenfalls diskutiert wurden mögliche Wahltermine im Jahr 2009 für die turnusgemäß zu wählenden Gemeinderäte und für die Wahlen des neuen Bürgermeisters und der neuen Gemeinderäte der neu zu bildenden Einheitsgemeinde.
Der bisher diskutierte Entwurf einer notwendigen Gebietsänderungsvereinbarung basiert auf einem Mustervertrag des Städte und Gemeindebundes. Inzwischen liegt vom Innenministerium ein umfangreicherer und qualifizierterer Musterentwurf zu der Gebietsänderungsvereinbarung vor. Noch mit der Einladung zur Gemeinschaftsausschusssitzung ist dieser qualifizierte Vertragsentwurf mit Einarbeitung bisher abgestimmter Regelungen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden. Eine ebenfalls durch das Innenministerium herausgegebene Handreichung zur Umsetzung des Begleitgesetzes zur Bildung von Einheitsgemeinden, wurde den Ausschussmitgliedern überreicht. Darin ist sehr detailliert und nachvollziehbar der Weg zur Bildung von Einheitsgemeinden beschrieben. Diese Handreichungen können auch den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt werden.
Pflichtbestandteil einer Gebietsänderungsvereinbarung ist u.a. die Benennung des zukünftigen Verwaltungssitzes und der Name der künftigen Gemeinde.
Bisher gab es sowohl im Verwaltungsgemeinschaftsausschuss als auch in einzelnen Gemeinderäten zwar Diskussionen zu Vorschlägen, aber noch keine abschließenden Festlegungen eines neuen Namens. Wie bereits berichtet, wurden bisher Namen mit regionalem Bezug, wie z.B. Gemeinde Osternienburger Land oder auch sogenannte neutrale Kunstnamen diskutiert.
Eine Einigung konnte auch jetzt nicht erzielt werden. Abzusehen ist allerdings, dass sich eine Mehrheit möglicher Weise für den regionalbezogenen Namen Osternienburger Land finden wird. Dies wird auch als kontinuierliche Fortsetzung des bisherigen, bereits 1992 festgelegten Namens „Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg" betrachtet.
Es bleibt dabei festzustellen, dass die Gemeinden sich hier bald einigen sollten und eigene Befindlichkeiten hinten anstellen müssen. Da es auf der Hand liegt, einen Namen zu finden, der bestimmte Anforderungen erfüllt (Einmaligkeit, einprägsam, nicht zu lang), muss die Diskussion in den Gemeinderäten mit einer notwendigen Toleranz und vielleicht auch Akzeptanz einer sich abzeichnenden Mehrheitsmeinung geführt werden.
Darauf zielt auch der Vorschlag des Elsnigker Bürgermeisters, Herrn Swillus ab, noch einmal in den Gemeinderäten die zur Disposition stehenden Namen zu diskutieren und wenn notwendig den Bürgermeister dann dazu ermächtigen, bei einer Mehrheitsfindung entsprechend abwägend abzustimmen.
In den Entwurf des Gebietsänderungsvertrages wurde auch die Einführung des Ortschaftsrechtes in die in der neuen Gemeinde entstehenden Ortschaft präzisiert und eingearbeitet.
Mit Beschluss des Gebietsänderungsvertrages kann somit das Ortschaftsrecht eingeführt werden. Bisher bestand dieses, in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelte Gemeinderecht, in den einzelnen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg nicht.
Um das Ziel, während der freiwilligen Phase eine neue Einheitsgemeinde zu bilden, erreichen zu können, müssen die noch notwendigen Entscheidungen zügig innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitkorridors getroffen werden.
Dazu stellte die Verwaltung den Ausschussmitgliedern einen Terminplan vor. Innerhalb der aufgestellten Terminkette werden u.a. auch notwendige Veröffentlichungsfristen beachtet. In den Gemeinden sollen nun in den folgenden 2 Monaten Einwohnerversammlungen durchgeführt werden, die zur Information der Einwohner zur bevorstehenden Gebietsreform genutzt werden. Bis spätestens dem 20.06.08 müssen in den Gemeinderäten Beschlüsse über die Durchführung der notwendigen Bürgeranhörung oder eines Bürgerentscheides gefasst und der Termin dazu festgelegt werden. Die Veröffentlichung dazu erfolgt im Amtsblatt Juli 2008. Die Bürgeranhörung bzw. die Bürgerentscheiddurchführung soll am 21.09.2008 stattfinden.
Danach sollten bis Ende September 2008 die Verhandlungen über den Gebietsänderungsvertrag abgeschlossen und die Beschlüsse dazu bis zum 15.11.2008 gefasst sein. Die Einreichung der Vereinbarung zur Genehmigung kann dann bis zum 10.12.2008 erfolgen.
Ebenfalls bis Ende Dezember 2008 können dann die finanziellen Zuschüsse zur Bildung der Einheitsgemeinde beantragt werden, sodass sie noch im Haushaltsjahr 2009 in den Gemeinden wirksam werden können.
Das Jahr 2009 wird u.a. durch die durchzuführende Europawahl und Bundestagswahl gekennzeichnet. Diese Termine werden noch festgelegt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Europawahl im Juni und die Bundestagswahl im September durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass mit der Europawahl auch die turnusgemäßen Gemeinderatswahlen in allen Gemeinden durchgeführt werden.
Die dabei gewählten neuen Gemeinderäte werden dann mit wirksamer Gründung der neuen Einheitsgemeinde zum 01.01.2010 automatisch Ortschaftsräte in den dann entstandenen Ortschaften (bisherige Gemeinden).
Die nur in der Übergangszeit einer neuen Gründung mögliche Regelung hat für eine Wahlperiode Bestand. Danach müssten auch Ortschaftsratswahlen durchgeführt werden.
Gemeinsam mit der Bundestageswahl im September 2009 müssen dann der Bürgermeister und der neue Gemeinderat für die ab 01.01.2010 existierende neue Einheitsgemeinde gewählt werden.
Es gibt noch viel zu tun.
Mit freundlichem Gruß
Hemmerling