Info zur Gebietsreform
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg,
die Bürgermeisterwahlen in 12 der 14 Mitgliedsgemeinden liegen hinter uns. Die wiedergewählten bzw. der neugewählte Bürgermeister können ihre Arbeit auf der Grundlage klarer Wählerentscheidungen fortsetzen bzw. aufnehmen. Aus den Darstellungen in den Amtsblättern von 12/07 bis 3/08 konnten Sie zur Problematik der bevorstehenden Gemeindegebietsreform Einzelheiten entnehmen.
Nach wie vor befinden wir uns innerhalb der Freiwilligkeitsphase in der Vorbereitung zur Einheitsgemeindebildung. Als Hauptthema stand dieses Problem auf der Tagesordnung der Ende Februar 08 durchgeführten Bürgermeisterberatung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg.
Dabei wurden erste Rückmeldungen aus Gemeinderatsdiskussionen zum Inhalt des Entwurfes des Gebietsänderungsvertrages ausgetauscht und diskutiert.
Es ist an der Zeit nun konkret an der Festsetzung der Inhalte der Gebietsänderungsvereinbarung zu arbeiten.
Während Festlegungen, basierend auf gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt und des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform aufgenommen werden müssen und dabei wenig oder gar kein Spielraum in der Ausgestaltung besteht, ist der Teil der Vereinbarung für die freiwilligen Aufgaben der Gemeinde und der späteren Einheitsgemeinde ausgestaltbar. Natürlich darf auch hier Vernunft und Machbarkeit nicht aus den Augen verloren werden.
Im Konkreten betrifft dies z.B. Aufgaben der Heimatpflege, die Zusammenarbeit und Unterstützung mit Vereinen in der Gemeinde, die Nutzung von Vereinsstätten (Sportplätze etc.), die Mitarbeit der Gemeinde bzw. der Durchführung der Heimatfeste u. ä..
Zuständigkeiten für Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Personalhoheit, Ordnung und Sicherheit und auch für den Brand- und Katastrophenschutz sind u. a. gesetzlich geregelt. Entscheidungen dazu werden durch den neuen Gemeinderat der Einheitsgemeinde, den Bürgermeister der Einheitsgemeinde und seiner Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten getroffen.
Die Aufnahme der Einführung des Ortschaftsrechtes in die Ortsteilgemeinden der neuen Einheitsgemeinde bedingt auch Regelungen zu den Aufgaben des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters. Dies wird in der Gebietsänderungsvereinbarung aufgenommen werden müssen.
Die anwesenden Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft waren sich einig, bevor im September/Oktober 2008 die Beschlüsse der Gründungsgemeinden der neuen Einheitsgemeinde zur Bildung der Einheitsgemeinde gefasst werden (Gebietsänderungsvertrag) sollen in Einwohnerversammlungen bis Juli 2008 Informationen an die Einwohner vermittelt werden. Im September 2008 wird die vom Gesetz vorgeschriebene Bürgeranhörung durchgeführt und anschließend soll durch die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden im Oktober die Gebietsänderungsvereinbarung beschlossen werden.
Bei Einhaltung dieser Termine ist gewährleistet, dass noch 2008 der Antrag auf die Finanzmittel zur Unterstützung der Bildung der Einheitsgemeinde gestellt werden kann und im Haushaltsjahr 2009 im jeweiligen Haushalt eingearbeitet wird.
Nicht unerwähnt möchte ich die noch nicht abgeschlossene Namensfindung für die neue Einheitsgemeinde lassen.
Ich hoffe, dass dieser Name als Bestandteil der Gebietsänderungsvereinbarung, von allen beteiligten Gemeinden akzeptiert werden kann und bald gefunden wird.
Mit freundlichem Gruß
Hemmerling
Ltr. d. gem. VA