Das Statistische Landesamt sucht noch über 700 Haushalte für die Führung eines Haushaltsbuches bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018
Wie viel Geld steht Familien, Alleinerziehenden, Paaren oder Singles in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten? Und wie tief müssen Eltern für die Bildung ihrer Kinder in die Tasche greifen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS 2018).
Für die Befragung der EVS 2018 bittet das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt um Mithilfe. Weitere Haushalte werden gesucht, die Lust, Laune und Durchhaltevermögen haben, über 3 Monate ein Haushaltsbuch zu führen. Für das 4. Quartal werden noch über 700 Haushalte benötigt.
Haushalte, die bis zum Schluss dabei sind, bekommen eine Aufwandsentschädigung von 110 EUR.
Besonders folgende Haushalte werden benötigt:
- Unabhängig vom Haushaltstyp und somit über alle Haushalte werden die gesucht, die über ein sehr geringes Nettoeinkommen bzw. über kein eigenes Nettoeinkommen verfügen.
- Haushalte von Nichterwerbstätigen (außer Pensionäre und Rentner)
- Sonstige Haushalte/Mehrgenerationshaushalte sind derzeit stark unterpräsentiert und werden unabhängig der sozialen Stellung und des Nettoeinkommens gesucht. Unter der Bezeichnung sonstige Haushalte zählen in der Statistik solche Haushalte, bei denen Eltern beispielsweise noch mit ihren erwachsenen Kindern zusammen leben oder sich andere familiäre oder nicht familiäre Personen in einem Haushalt zum Zusammenleben und gemeinsamen wirtschaften gefunden haben.
- Haushalte von Selbstständigen
Bei der Auswahl der Haushalte für eine Teilnahme an der EVS 2018 sind Kriterien wie Haushaltstyp (Einpersonenhaushalt, Paare mit 1 Kind < 18, Paare mit 2 oder mehr Kindern, Alleinerziehende, sonstige Haushalte und Landwirte), die soziale Stellung (Selbstständige, Landwirte, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Rentner, Pensionäre und sonstige Nichterwerbstätige) und das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen entscheidend. Aus allen vorliegenden Kriterien werden Schichten gebildet, die entscheidend für die Stichprobenziehung und Teilnahme sind.
Die Ergebnisse der EVS 2018 werden unter anderem für die Berechnung des Verbraucherpreisindex als Basis für die Inflationsrate benötigt. Zudem sind die Daten Grundlage für die Festsetzung des Regelbedarfs für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und fließen in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ein.
Den vielen Teilnehmern, die sich bereits für die EVS 2018 angemeldet und das Haushaltsbuch geführt haben, aktuell führen oder für die Folgequartale vorgesehen sind, gilt ein großes Dankeschön!
Interessierte Haushalte können sich noch bis zum 09.09.2018 anmelden:
Eine direkte Anmeldung zur EVS 2018 ist über ein Teilnahmeformular möglich, die Bereitstellung erfolgt unter: www.statistik.sachsen-anhalt.de
Telefon: 08 00 / 9 34 80 00 (kostenlose Telefonnummer Montag bis Freitag)
E-Mail: wirtschaftsrechnungen@stala.mi.sachsen-anhalt.de
Ausführliche Informationen stehen unter www.evs2018.de bereit.