Grundsätzliches zum Breitbandausbau
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Breitbandausbau ist derzeit „in aller Munde“ und auch in unserer Gemeinde laufen dazu Maßnahmen bzw. sind geplant. Zahlreiche Anfragen per Telefon, E-Mail oder auch seitens der Ortschaftsräte zeigen, dass hier ein großer Informationsbedarf besteht. Nachdem ich zum Jahreswechsel 2017/18 hierzu bereits berichtet hatte, möchte ich Sie heute über den aktuellen Stand der Ausbauplanungen informieren, gleichzeitig aber auch Klärungen zu Begrifflichkeiten und Abläufen vornehmen, da es sich hier um ein komplexes und vielschichtiges Thema handelt.
Was bedeutet „Breitband“ im Sinne der Ausbauabsichten?
Die derzeitigen Diskussionen und Ausbaupläne meinen mit Breitbandversorgung die Verfügbarkeit von Internetdiensten mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 50Mbit/sek. Diese Geschwindigkeit kann erreicht bzw. übertroffen werden, ohne dass dazu Glasfaserleitungen für jeden Hausanschluss verlegt werden müssen. I. d. R. reicht die Glasfaseranbindung der sog. Kabelverzweiger zu den Hauptverteilern hierfür aus und ist neben der technischen Aufrüstung der Kabelverzweiger wesentliches Element des derzeitigen Ausbaus.
Kabelverzweiger sind die Schaltkästen oder -schränke in den Ortsteilen (kapazitätsbedingt einer oder mehrere pro Ortsteil), in denen die Kupferleitungen der Telekom-Hausanschlüsse zusammenlaufen. Hauptverteiler befinden sich u. a. in Osternienburg (Zum Bahnhof), im Park Wulfen oder auch zwischen Elsnigk und Reppichau. Über die Hauptverteiler erfolgt die übergeordnete Anbindung der Telekomleitungen gleicher Vorwahlbereiche. Dem entsprechend sind die Ortsteile mit der Telefonvorwahl 03496 an einen Hauptverteiler in Köthen angebunden.
Welche Aufgaben übernimmt die Gemeinde beim Breitbandausbau?
Angebot und Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgen privatwirtschaftlich, dies gilt auch für Breitbanddienste. Die Gemeinde tritt weder als Anbieter entsprechender Leistungen auf, noch stellt sie die notwendige Infrastruktur bereit. Verträge werden also auch zukünftig ausschließlich zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen geschlossen. Es besteht für die Haushalte auch nach dem Ausbau kein Zwang zum Abschluss entsprechender Verträge.
Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus ist stark von der Nachfrage und Inanspruchnahme entsprechender Dienste abhängig. Insbesondere in schwach besiedelten ländlichen Gebieten aufgrund langer Ausbaustrecken und der begrenzten Zahl potenzieller Nutzer ist der Ausbau unwirtschaftlich. Um alle Haushalte mit Breitbanddiensten zu versorgen, wurden daher Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene etabliert. Antragsberechtigt sind die unterversorgten Städte und Gemeinden.
Um Fördermittel zu erhalten, muss die antragstellende Kommune u. a. nachweisen, dass kein Anbieter zu einem freiwilligen (ungeförderten) Ausbau bereit ist. Für die notwendigen Vorplanungen und Untersuchungen hat die Gemeinde im Dezember 2016 einen ersten Förderbescheid erhalten und ein vom Land zertifiziertes Beratungsunternehmen beauftragt.
Im Rahmen einer sog. Marktkonsultation wurden Anfang 2017 die Anbieter von Breitbanddiensten zu ihren Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate (also bis ca. Ende 2019) befragt. In diesem Zusammenhang erklärte die Deutsche Telekom mit Schreiben vom 22.02.2017 ihre Bereitschaft zum (ungeförderten) sog. Regelausbau für die Mehrzahl der Ortsteile der Gemeinde.
Für die verbleibenden Ortsteile, teilweise auch abgegrenzte Bereiche oder einzelne Straßen (in Abhängigkeit von der Anbindung an den jeweiligen Kabelverzweiger), hat die Gemeinde Fördermittel für den Ausbau bei Land und Bund beantragt. Parallel dazu wurde eine Ausschreibung für die unterversorgten Ortsteile und Bereiche sowie Gewerbestandorte durchgeführt. Nach Auswertung der eingereichten Angebote hat der Gemeinderat beschlossen, die Firma „MDDSL Mitteldeutsche Gesellschaft für Kommunikation mbH“, Magdeburg, mit dem Ausbau zu beauftragen. Die durchgeführte Ausschreibung und Vergabe war Voraussetzung für den Erhalt der beantragten Förderung. Derzeit liegt der Gemeinde ein vorläufiger Bescheid des Bundes vor. Die endgültigen Förderzusagen werden bis Ende Juni erwartet.
Welchen Stand gibt es in den einzelnen Ortsteilen?
Ausbaustand und –absichten unterscheiden sich innerhalb der Gemeinde stark.
In den folgenden Ortsteilen ist die Breitbandversorgung aufgrund früherer Maßnahmen bzw. aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Hauptverteiler bereits verfügbar: Kleinpaschleben (teilweise), Mölz, Osternienburg (südl. Teil teilweise), Wulfen (teilweise). Für die Kabelverzweiger in Kleinpaschleben und Mölz hat die Deutsche Telekom lediglich die „Aufrüstung“ (statt des sonst erforderlichen „Eigenausbaus“) angekündigt.
In diesen Ortsteilen erfolgt der Regelausbau durch die Deutsche Telekom: Bobbe, Chörau, Dornbock, Drosa, Elsnigk (nördl. der Bahnlinie außer Gussek-Ring), Frenz, Großpaschleben, Libbesdorf, Maxdorf, Osternienburg (restl. Teil), Pißdorf, Reppichau (östlich der Straße „Zum Handgemahl“), Trebbichau, Trinum, Wulfen (restl. Teil).
Für 3 Teilbereiche hat die Deutsche Telekom bzw. ein von ihr beauftragtes Ingenieurbüro die Ausbauabsichten bereits konkretisiert oder in die Wege geleitet: Im Januar 2018 für die Ortsteile Bobbe, Dornbock, Drosa und Wulfen sowie für die Ortsteile Großpaschleben, Frenz, Maxdorf und Trinum. Für beide Maßnahmen hat die Deutsche Telekom die Realisierung im Jahr 2018 angegeben. Im Februar für weitere Erschließungsmaßnahmen in Osternienburg („Nahbereich“ des Hauptverteilers). Zu beachten ist, dass für die Glasfaseranbindung der Kabelverzweiger vorhandene Leerrohre genutzt werden, so dass die Bautätigkeit nicht immer offensichtlich ist bzw. nur örtlich begrenzt erfolgt.
Durch die Fa. MDDSL werden nach Erhalt der endgültigen Förderzusagen von Bund und Land und der anschließenden Beauftragung durch die Gemeinde folgende Ortsteile ausgebaut: Diebzig, Elsnigk (restl. Teil), Klietzen, Micheln, Reppichau (restl. Teil), Rosefeld, Sibbesdorf, Thurau, Würflau. Laut Aussagen der Fa. MDDSL ist mit einer Dauer des Ausbaus von insgesamt 19 Monaten zu rechnen, gebaut werden soll von Nordwesten nach Südosten, also voraussichtlich beginnend in Diebzig und endend in Rosefeld. Dies liegt in der Anbindung an bestehende Strukturen der Fa. MDDSL begründet.
Eine Sondersituation besteht im Ortsteil Zabitz. Für den von der Deutschen Telekom vorgesehenen Regelausbau hat diese dort keine Genehmigung der Bundesnetzagentur erhalten, da hier die Fa. „Breitbandnetz Sachsen GmbH“ den Ausbau beantragt und genehmigt bekommen hat. Da sich die genannte Firma weder im Vorfeld zu ihren Ausbauabsichten geäußert, noch am Ausschreibungsverfahren beteiligt hat, kann ich zum Stand des Ausbaus und zur Verfügbarkeit von Breitbanddienstleistungen in Zabitz keine genauen Angaben machen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Firma Breitbandnetz Sachsen GmbH, Bahnhofstr. 4, 01578 Riesa, Tel. 03525/52750-22, www.breitbandnetz-sachsen.de.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Informationen, insbesondere bei unterschiedlichen Ausbauvorhaben innerhalb eines Ortsteils, auf den Angaben der Telekommunikationsanbieter beruhen und den derzeitigen Kenntnisstand der Gemeinde wiedergeben. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie an dieser Stelle informieren.
gez. Hemmerling
Bürgermeister