Seit mittlerweile eineinhalb Jahren sind 10 ehrenamtliche Integrationslotsen im gesamten Kreisgebiet im Einsatz, um insbesondere die in Wohnungen untergebrachten Asylsuchenden oder Geduldeten im Alltag zu unterstützen, zu begleiten und zu integrieren.
Die Ehrenamtlichen erhalten für ihr Engagement eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € sowie eine Vergütung der Reisekosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes. Für unsere Gemeinde ist jedoch bislang kein Integrationslotse benannt worden.
Laut Integrationslotsen-Richtlinie vom 26.11.2015, beinhaltet die Tätigkeit folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Kenntnisvermittlung über örtliche Gegebenheiten, bezogen auf alltägliche, soziale, medizinische und kulturelle Fragen,
- Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens und der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie die Vermittlung an kompetente Partner beim Auftreten von schwerwiegenden Problemen und Konflikten,
- am Bedarf orientierte Vermittlung und Begleitung, um die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und die medizinische Versorgung zu gewährleisten,
- Begleitung und Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache,
- die Funktion als Multiplikator, um die Bevölkerung zum Thema geflüchtete Menschen zu sensibilisieren und weitere ehrenamtliche Kräfte zu akquirieren.
An die Freiwilligen werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt,
- Sie können sich in der deutschen Sprache gut verständigen und besitzen zudem Fremdsprachenkompetenz in Englisch und/oder Französisch und/oder Arabisch für die Alltagskommunikation,
- Sie sind weltoffen, besitzen Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit,
- Sie sind zeitlich flexibel, um die Begleitung zu Terminen bei Ämtern und Behörden während der Geschäftszeiten zu ermöglichen,
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungs- und Austauschrunden,
- Sie sind psychisch und physisch belastbar,
- Sie führen einen Nachweis über die monatliche Tätigkeit.
Die Ernennung der Integrationslotsen erfolgt durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Vorschlag der Gemeinde. Wenn Sie Interesse haben, sich auf diesem Gebiet ehrenamtlich zu engagieren, melden Sie sich bitte bis zum 28.02.2018 mit einem kurzen aussagekräftigen Bewerbungsschreiben an:
Gemeinde Osternienburger Land
Ordnungsamt
OT Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Bommersbach gern zur Verfügung:
Telefon: 034973/ 282-55
E-Mail: p.bommersbach@osternienburgerland.de