Ausschreibung für die Funktionen Gemeindewehrleiter/in sowie 1. und 2. Stellv. Gemeindewehrleiter/in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land
Die Gemeinde Osternienburger Land schreibt die Stelle eines/einer ehrenamtlich tätigen Gemeindewehrleiters/in und dessen 1. und 2. Stellvertreter/in aus.
Bewerben können sich Mitglieder des Einsatzdienstes aus den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Osternienburger Land, welche die für die Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse einbringen.
Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 7. Juni 2001, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014.
Die Befähigung zur Ausübung der Funktion des/der Gemeindewehrleiters/in bzw. des/der 1. und 2. Stellvertretenden Gemeindewehrleiter/in liegt nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 vor, durch
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Erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs „Leiter/in einer Feuerwehr“
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die Führungsausbildung zur Verbandsführerin oder Verbandsführer.
Die befristete Wahrnehmung der Führungsfunktion soll nach 1.5 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV2 nur Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorherige Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben und diese nachweisen können. Die Wahrnehmung der Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfür erforderlichen Ausbildung wird auf zwei Jahre begrenzt, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist.
Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Osternienburger Land werden gem. § 15 Abs. 1 BrSchG von dem/der Gemeindewehrleiter/in geleitet. Die Aufgaben des/der Gemeindewehrleiters/in und der beiden Stellvertreter/innen werden durch die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land und durch die Dienstanweisung geregelt.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 30.10.2015 an den
Bürgermeister der Gemeinde Osternienburger Land
OT Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land
unter Beifügung des Lebenslaufes sowie der geforderten Qualifizierungsnachweise.
gez. Hemmerling
Osternienburg