Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neubesetzung der Schiedsstelle

Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt die Einrichtung einer Schiedsstelle für die Gemeinde Osternienburger Land vor. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson (Schiedsfrau / Schiedsmann) wahrgenommen. Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Köthen (Anhalt) bestätigt.  

 

Folgende Voraussetzungen müssen / sollten erfüllt sein:

  • Sie besitzen das Wahlrecht.

  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Osternienburger Land, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet.

  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.

  • Sie besitzen Verhandlungsgeschick sowie die Kompetenz sachlich und vorurteilsfrei gegenüber Streitparteien aufzutreten.

  • Sie sollten an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte interessiert sein und über die erforderliche Zeit zur Ausführung der Amtsgeschäfte verfügen.

 

Als Schiedsperson ausgeschlossen ist:

  • Wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurde.

  • Wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

  • Wer in Vermögensverfall geraten ist.

 

Die Schiedsperson hat folgende Aufgaben:

  • In erster Linie geht es um die gütliche Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten. Im Vordergrund stehen dabei nachbarschaftliche Auseinandersetzungen.

  • Die Tätigkeit einer Schiedsstelle ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit auf dem Wege eines Vergleiches beizulegen.

 

Die Gemeinde Osternienburger Land bietet:

  • Kostenübernahme für Sachkosten sowie Grund- und Aufbauseminare.

  • Die Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-.

  • Eine sachdienliche Einarbeitung, um den Einstieg in das Amt zu erleichtern.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie „schlichten statt richten“?

 

Dann schicken Sie schriftlich Ihre Bewerbung unter Beifügung des Lebenslaufes an die

 

Gemeinde Osternienburger Land 

OT Osternienburg                                  

Frau Maria Brucker                                                           

Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e                             

06386 Osternienburger Land

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Brucker gerne zur Verfügung!

 

Telefon: 034973 / 28255

E-Mail: m.brucker@osternienburgerland.de

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2