Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Ortschaft Drosa hat seit 1. Juli 2015 keine/n Ortsbürgermeister/in und damit auch keine/n Vorsitzenden des Ortschaftsrates.
Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) bestimmt, dass der Ortschaftsrat die/den Ortsbürgermeister/in aus seiner Mitte wählt. Bisher stellte sich keine Mitglied des Ortschaftsrates Drosa dieser Wahl.
Damit die Arbeit des Ortschaftsrates in der Gemeinde Osternienburger Land weiterhin möglich ist, habe ich gemäß § 85 KVG LSA bis zur Wahl einer/s Ortsbürgermeister/in/s mit Wirkung vom 24.07.2015 die Funktion der Vorsitzenden des Ortschaftsrates Drosa an die Hauptamtsleiterin Frau Streuber übertragen.
Als Vorsitzende des Ortschaftsrates ist es bis zur Wahl einer/s Ortsbürgermeister/in/s ihre Aufgabe die Sitzungen des Ortschaftsrates einzuladen und durchzuführen. Frau Streuber ist nicht zur Ortsbürgermeisterin von Drosa bestellt. Diese Möglichkeit besteht lt. KVG LSA nicht.
gez. Hemmerling
Bürgermeister