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Information für die Bürger der Ortschaft Drosa zum Thema Ortsbürgermeister/in

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Ortschaft Drosa hat seit 1. Juli 2015 keine/n Ortsbürgermeister/in und damit auch keine/n Vorsitzenden des Ortschaftsrates.

 

Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) bestimmt, dass der Ortschaftsrat die/den Ortsbürgermeister/in aus seiner Mitte wählt. Bisher stellte sich keine Mitglied des Ortschaftsrates Drosa dieser Wahl.

 

Damit die Arbeit des Ortschaftsrates in der Gemeinde Osternienburger Land weiterhin möglich ist, habe ich gemäß § 85 KVG LSA bis zur Wahl einer/s Ortsbürgermeister/in/s mit Wirkung vom 24.07.2015 die Funktion der Vorsitzenden des Ortschaftsrates Drosa an die Hauptamtsleiterin Frau Streuber übertragen.

 

Als Vorsitzende des Ortschaftsrates ist es bis zur Wahl einer/s Ortsbürgermeister/in/s ihre Aufgabe die Sitzungen des Ortschaftsrates einzuladen und durchzuführen. Frau Streuber ist nicht zur Ortsbürgermeisterin von Drosa bestellt. Diese Möglichkeit besteht lt. KVG LSA nicht.

 

gez. Hemmerling
Bürgermeister

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