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Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung

Anbei die Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Dezernat III, Amt 39
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - Telefon: 03496/600.

 

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