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Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Gemeinde Osternienburger Land hat am 24.09.2014 den Beschluss zur Aufstellung der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben gefasst und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Der Entwurf der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben kann ab sofort im Internet unter folgender Adresse

 

http://www.osternienburgerland.de

 

in der Rubrik "Verwaltung"/ "Bekanntmachungen" eingesehen werden.

 

Sofern ein Papierexemplar benötigt wird, bitten wir um Mitteilung.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.10.2014 bis zum 14.11.2014.

 

Die Behörden werden gemäß § 4 (2) BauGB gebeten, ihre Stellungnahmen zum Planentwurf bis spätestens 14.11.2014 an folgende Adresse abzugeben:

 

Gemeinde Osternienburger Land OT Osternienburg

Rudolf Breitscheid-Straße 32e

06386 Gemeinde Osternienburger Land

 

oder per Mail an k.klaus@osternienburgerland.de

 

Sollte im o. g. Zeitraum keine Mitteilung von ihnen vorliegen, geht die Gemeinde Osternienburger Land davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange ausreichend berücksichtigt wurden bzw. durch die Planung nicht berührt werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl.-Ing. Andrea Kautz

Riestedt

Architekt für Stadtplanung

Am Rosentalweg 10

06526 Sangerhausen

Tel. 03464 / 579022

Fax 03464 / 579024

mail architekt.andrea.kautz@t-online.de

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