Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Osternienburger Land hat am 24.09.2014 den Beschluss zur Aufstellung der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben gefasst und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Entwurf der Abrundungssatzung 01/14 „Wülknitzer Straße“ – Gemeinde Osternienburger Land/ OT Großpaschleben kann ab sofort im Internet unter folgender Adresse
http://www.osternienburgerland.de
in der Rubrik "Verwaltung"/ "Bekanntmachungen" eingesehen werden.
Sofern ein Papierexemplar benötigt wird, bitten wir um Mitteilung.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.10.2014 bis zum 14.11.2014.
Die Behörden werden gemäß § 4 (2) BauGB gebeten, ihre Stellungnahmen zum Planentwurf bis spätestens 14.11.2014 an folgende Adresse abzugeben:
Gemeinde Osternienburger Land OT Osternienburg
Rudolf Breitscheid-Straße 32e
06386 Gemeinde Osternienburger Land
oder per Mail an k.klaus@osternienburgerland.de
Sollte im o. g. Zeitraum keine Mitteilung von ihnen vorliegen, geht die Gemeinde Osternienburger Land davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange ausreichend berücksichtigt wurden bzw. durch die Planung nicht berührt werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Andrea Kautz
Riestedt
Architekt für Stadtplanung
Am Rosentalweg 10
06526 Sangerhausen
Tel. 03464 / 579022
Fax 03464 / 579024
mail architekt.andrea.kautz@t-online.de