Änderung von Fahrzeugscheinen im Zuge der Straßenumbenennungen
Info des LK Anhalt-Bitterfeld vom 07.07.2014
Straßenumbenennung in der Gemeinde Osternienburger Land
- Änderung der Fahrzeughalterdaten –
Mit Erlass vom 22. Dezember 2009 teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachen- Anhalt den Kfz-Zulassungsbehörden mit, dass bei der Änderung des Namens des Wohnortes bzw. der Straße sowie der Hausnummer aus Anlass der Gemeindegebietsreform eine sofortige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht erforderlich ist.
Es reicht aus, wenn diese Änderungen bei der nächsten von dem Fahrzeughalter selbst veranlassten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), z.B. bei technischen Änderungen oder Ausstellung von Ersatzpapieren, durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingetragen werden.
Die Änderung der Halterdaten ist in diesem Zusammenhang gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt.
Henschke
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