Am Nordufer sind die Waldparzellen und das Gelände Geserick von Trebbichau aus erreichbar. Die Strandparzellen und die kurzen Eckern sind noch vollständig überflutet. Der Siedlerverein ist nur zum Teil erreichbar.
Bedingt durch den Hagelsturm am 20.06.13 um 19.00 Uhr kann es zu Einschränkungen der Befahrbarkeit durch umgestürzte Bäume kommen.
Voraussetzung für die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur ist eine Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes am Löbitzsee
Für die Inbetriebnahme der Ver- und Entsorgungssysteme werden zeitnah Informationen zur Verfügung gestellt. Termine, Verfahrensweisen und Ansprechpartner werden veröffentlicht, sobald sie uns bekannt sind.
Grundsätzlich gilt:
- Zuerst müssen die jeweiligen Trafostationen wieder in Betrieb
genommen werden können.
- Für die Inbetriebnahme der Ver- und Entsorgung auf den
einzelnen Grundstücken muss die Befahrbarkeit der Wege
gewährleistet sein.
- Die Ver- und Entsorgungsträger (AZV, MitNetzStrom u.a.)
werden zu gegebener Zeit Termine bekanntgeben, an denen sie
für die Anlieger vor Ort erreichbar sind.
- Für die Sperrmüllentsorgung wird die Firma Tönsmeier Termine
bekanntgeben.
Uns erreichen derzeit viele telefonische und schriftliche Anfragen, die sich mit den oben genannten Themen befassen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese Anfragen erst nach Rückgang des Wassers beantworten können.
Die Frage, ob die Soforthilfe für Grundstückseigentümer auch für Wochenendhausgebiete gewährt werden kann, ist zur Klärung eingereicht.