Werte Bürgerinnen und Bürger!
Bitte denken Sie daran, dass die
4. Grundsteuerrate am 15.11.2012
fällig ist.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, mit der Festsetzung der Gewässerumlage 2011 wurden auch gleichzeitig die Folgejahre veranlagt. Die Festsetzung der Folgejahre bleibt solange bestehen, bis sich eine Veränderung ergibt. Erst dann erhalten Sie einen neuen Bescheid, mit entsprechender Fälligkeit.
Ich erinnere hiermit, dass die Gewässerumlage mit Festsetzung 2011 für 2012
bereits am 01.07.2012 fällig war.
Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe Ihrer Steuernummer auf das Konto der
Gemeinde Osternienburger Land;
DKB Berlin; BLZ 12030000; KTO 10097 88488 oder
KSK Anhalt-Bitterfeld; BLZ 80053722; KTO 300 004 028.
Kohlhardt
Kassenverwalterin