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Die Gemeinde informiert über SEPA-Einführung

Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA ändern sich zum 1. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Die Gemeinde Osternienburger Land informiert im Folgenden über die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Wenn Sie ab dem 1. Februar 2014 den Betrag aus einem Abgabenbescheid, einem Ge­bührenbescheid oder einer Rechnung per Überweisung begleichen möchten, geben Sie anstelle der bisherigen Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer die Internatio­nale Bankkontonummer IBAN an. Das Bankkennzeichen BIC ist nur notwendig, wenn Sie bereits vor dem 1. Februar 2014 eine SEPA-Überweisung durchführen. IBAN und BIC finden Sie auf jedem Bescheid und jeder Rechnung.

 

Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das Mandat ersetzt. Für die Mandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Pflichtangaben vor. Die Gemeinde prüft im Vorfeld der Um­stellung, ob eine bereits erteilte Einzugsermächti­gung in ein Mandat überführt werden kann. Ist dies der Fall, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Stellen wir fest, dass noch Pflichtanga­ben fehlen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls schriftlich mit und bitten Sie, die fehlenden Angaben einzu­reichen.

 

Die strengeren Regeln für Lastschriften helfen vor allem Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern. Das Verfahren sichert Ihnen zu jedem Zeitpunkt größt­mögliche Transparenz. Jede Abbuchung muss die Gemeinde künftig mindestens 14 Tage vorher ankündigen. Diese Ankündigung erfolgt in der Regel per Bescheid oder Rechnung. Bei wiederkehrenden Abbuchungen ergeht eine Ankündigung mit der Angabe aller künftigen Abbuchungstermine. Bei Änderungen ergeht eine neue Ankündigung. Jede Ankündigung enthält künftig die eindeutige Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Osternienburger Land und eine Referenz auf das von Ihnen erteilte Mandat. Beide Angaben finden sich später auch auf Ihrem Kontoauszug. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei jeder Abbuchung Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mit den Angaben auf der Ankün­digung vergleichen.

 

Hinweise zu den neuen Merkmalen in unseren Bescheid-Formularen finden Sie im Anhang zu dieser Meldung.

 

Im Fall einer unberechtigten Abbuchung können Sie diese künftig innerhalb von acht Wochen zurückgeben. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie aber in solchen Fällen zunächst Rücksprache mit der Kasse nehmen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Kasse unter (034973) 28225 und 28226 zur Verfügung.

Weitere Informationen

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