Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Finanzbuchhaltung
Die Gemeinde Osternienburger Land hat zum 01.12.2012 eine Teilzeitstelle als Sachbearbeiter/in für Finanzbuchhaltung (Kosten-/Leistungsrechnung) zu besetzen.
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen den Aufbau und die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung (Doppik) in der Gemeinde Osternienburger Land.
Darüber hinaus gehört die Vertretung für die Haushaltsplanung und die Vertretung für Buchungen im Zahlungsverkehr zum Aufgabenbereich.
Wir erwarten eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung, eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im kommunalen Finanzwesen, sowie gute haushaltsrechtliche Kenntnisse, vor allem im Bereich Doppik und sichere Kenntnisse im Umgang mit MS Office Programmen insbesondere Word, Excel, PowerPoint und Outlook.
Als persönliche Voraussetzungen werden von Ihnen Eigeninitiative, gute Kommunikationsfähigkeit und strukturiertes Arbeiten erwartet. Ebenso wird der Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B vorausgesetzt. Wünschenswert sind Berufserfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung und der Doppik.
Die Tätigkeit wird mit der Entgeltgruppe E 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit liegt bei 30 Stunden/ Woche. Die Besetzung soll befristet für 2 Jahre erfolgen.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Streuber, Leiterin des Hauptamtes, unter Telefon (034973) 282-20 oder per Mail .
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 20.09.12 an die:
Gemeinde Osternienburger Land
Personalabteilung Kennwort „Finanzen“
OT Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 32e
06386 Osternienburger Land
Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden können. Bewerbungen per E-Mail bitte nur im pdf-Format als eine Datei an senden.
Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 6 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.