Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,
wenn Sie in den letzten Wochen in Osternienburg in der Rudolf-Breitscheid-Straße unterwegs waren, sind Ihnen gegenüber der Einfahrt zum Verwaltungsamt sicher die Abrissaktivitäten am ehemaligen Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL) aufgefallen. Mittlerweile sind die Arbeiten hier zunächst einmal mit der Beräumung der Baustelle zum Abschluss gekommen. Nachdem die ehemalige Gemeinde Osternienburg das Grundstück ersteigert hatte, entstand im letzten Jahr die Idee, hier für die Gemeinde Osternienburger Land einen Bauhofstandort einzurichten und die restliche, für den Bauhof nicht benötigte Fläche, beispielsweise als Dorfplatz zu nutzen. Für diese Umgestaltung hat die Gemeinde Fördermittel über das Programm LEADER beantragt, die für den Abriss der alten Hallen als 1. Bauabschnitt auch bewilligt wurden. Leider ist die Förderung der weiteren Bauabschnitte derzeit fraglich, da beim Programm LEADER in unserer Region die beantragten Mittel das vorhandene Fördervolumen weit übersteigen. Auf der Prioritätenliste unserer LEADER-Region ist das Vorhaben daher nur als „Nachrücker“ vermerkt.
Da auch auf Seiten unseres Bundeslandes Sachsen-Anhalt die finanziellen Spielräume in Zukunft weiter zurückgehen, wurden und werden die Förderbedingungen immer mehr konkretisiert und verschärft. So wurden in den letzten beiden Jahren trotz zahlreicher gestellter Anträge keine Straßenbauvorhaben bewilligt. Von den Städten und Gemeinden als Antragsteller werden beispielsweise eigene Konzepte bzw. auch Nachweise hinsichtlich der demografischen Entwicklung abverlangt. Dies gilt sowohl im Bereich der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, des Erhalts von Sportstätten und insbesondere bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Schulen und Kindertagesstätten. Das für die Schulen und Kitas aufgelegte Programm STARK III legt hier u. a. Schüler- bzw. Kinderzahlen zugrunde, die bis in das Jahr 2030 (!) prognostiziert werden müssen.
Um zukünftig an den Förderprogrammen des Landes partizipieren zu können, ist daher der Gemeinderat aufgefordert, sich zur langfristigen Ausrichtung unserer Gemeinde zu positionieren. Welche Schwerpunkte setzen wir? Welche Einrichtungen wollen wir in welchen Ortsteilen dauerhaft aufrecht erhalten? Dabei geht es um die sogenannte Daseinsvorsorge. Seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft für unsere Region (Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg) wird ebenfalls zu dieser Thematik beraten. Hierzu hat der Gemeinderat Osternienburger Land kürzlich eine Stellungnahme beschlossen, mit der für unsere Gemeinde die Ausweisung eines sogenannten funktionsteiligen Grundzentrums vorgeschlagen wurde. Ein Grundzentrum versorgt die Orte bzw. Ortsteile in seinem Umland mit bestimmten Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten oder Arztpraxen. Da die für ein Grundzentrum notwendige Einwohnerzahl jedoch von keinem Ortsteil unserer Gemeinde erreicht wird, wurde hier die angesprochene Funktionsteiligkeit der beiden größten Ortsteile Osternienburg und Wulfen angestrebt, die sich bei eben diesen Einrichtungen der Grundversorgung ergänzen. Damit soll letztlich erreicht werden, dass unsere Gemeinde zwischen den Zentren Köthen/Anhalt und Aken (Elbe) eigenständig diese geforderten Funktionen erfüllt und auch zukünftig Berücksichtigung und Gehör findet, wenn es darum geht, die Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum zu fördern und zu erhalten.
Vor Weichenstellungen ähnlicher Art steht unsere Gemeinde auch im Bereich der Flächennutzungsplanung. Hier ist die Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Pläne um die noch nicht beplanten Ortsteile vorgesehen. Dies erfolgt ebenfalls zur langfristen Entwicklung der Ortsteile, z. B. hinsichtlich der Ausweisung von Wohn- oder Gewerbestandorten. Ein weiterer Grund ist die Bereitstellung geeigneter Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Derzeit gibt es für mehrere Brachflächen in unserer Gemeinde Planungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Während der Standort der ehemaligen Gärtnerei in Trebbichau bereits kurz vor der Fertigstellung steht, sind weitere Anlagen in Elsnigk und Wulfen (jeweils ehemalige Zuckerfabrikgelände) sowie in Osternienburg (ehem. Solvay-Werk) in Vorbereitung. Die genannten Standorte liegen alle seit Jahren brach und konnten bisher keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Durch die Errichtung der Anlagen verbessert sich das Erscheinungsbild dieser Flächen erheblich. Dabei müssen natürlich auch die Belange der Anlieger berücksichtigt werden, in dem z. B. Abstände eingehalten und Bepflanzungen sensibler Bereiche vorgesehen werden.
Zu den erneuerbaren Energien gehört auch die Windkraft, welche in unserer Gemeinde bisher in den Gemarkungen Libbesdorf, Dornbock, Drosa und Kleinpaschleben genutzt wird. Die Ausweisung geeigneter Standorte für Windräder erfolgt hier zunächst durch die Regionale Planungsgemeinschaft, deren Planungen eine Verschiebung der bisherigen Eignungsflächen innerhalb der genannten Ortslagen vorsehen. Will die Gemeinde Zahl und Standorte zukünftiger Windenergieanlagen beeinflussen, muss sie auch hierzu die notwendigen planungsrechtlichen Beschlüsse fassen.
Damit habe ich einige Bereiche umrissen, die in den kommenden Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Beratungsgegenstand sein werden. Die Sitzungen sind öffentlich und werden jeweils mit Tagesordnung im Amtsblatt bekanntgemacht. Ich lade Sie an dieser Stelle dazu ein, die Sitzungen zu besuchen und sich gewissermaßen „aus 1. Hand“ zu informieren. Im Monat Juli gibt es allerdings eine Sitzungspause. Sollten auch Sie in den nächsten Wochen Ihren Urlaub antreten, wünsche ich Ihnen eine gute Erholung sowie bestes Urlaubswetter!
Ihr Bürgermeister
Stefan Hemmerling