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Der Bürgermeister informiert:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

in einigen Tagen endet das Jahr 2011. Unsere Gemeinde Osternienburger Land besteht damit bereits seit 2 Jahren. In dieser Zeit wurden durch den Gemeinderat und seine Ausschüsse zahlreiche Beschlüsse vorbereitet und gefasst. Im Vordergrund standen dabei u. a. die Umsetzung geplanter Baumaßnahmen, die Harmonisierung des Satzungsrechts sowie die zukünftige Ausgestaltung von Regelungen in den Bereichen Sport sowie Heimat- bzw. Brauchtumspflege.

Nachdem im ersten Jahr einige Vorhaben realisiert werden konnten, die noch von den ehemals selbstständigen Gemeinden auf den Weg gebracht wurden, konnten die Gremien der Einheitsgemeinde in diesem Jahr bereits eigene Akzente setzen. Dabei wurde der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf die kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen gelegt. Hiervon profitieren aufgrund der Einzugsbereiche dieser Einrichtungen praktisch alle Ortsteile unserer Gemeinde. So konnten in diesem Jahr u. a. die Dämmung der Grundschulen in Kleinpaschleben und Wulfen vollendet werden sowie die Erneuerung der Schülertoiletten in der Grundschule Osternienburg. In der Kita Reppichau konnten der große Gruppenraum sowie die Küche instand gesetzt werden. Auch in den nächsten Jahren besteht in unseren Einrichtungen jedoch ein enormer Investitionsbedarf.

Weniger erfreulich stellt sich die weitere Sanierung der Gemeindestraßen dar, da hierfür in den letzten Jahren nur noch in Ausnahmefällen Fördermittel gewährt bzw. gestellte Anträge überhaupt nicht entschieden wurden. Hier sehe ich eine deutliche Benachteiligung der ländlichen Kommunen gegenüber den Städten und den ihnen offen stehenden Förderprogrammen. Einzig durch das im Frühjahr aufgelegte Schlaglochprogramm des Landes gab es eine Förderung für die Maßnahme „Am Pfarrsteg“ im Ortsteil Trebbichau, die durch die zu erfüllenden Bedingungen hinsichtlich Art und Umfang der Sanierung als sehr überschaubar gelten kann.

Die Gemeinde kann ohne Förderung zwar weniger Vorhaben umsetzen, schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass ausbleibende Förderung automatisch höhere Straßenausbaubeiträge in den betreffenden Ortsteilen nach sich zieht. Insbesondere dort, wo diese Beiträge einmalig, d. h. ausschließlich von den direkten Anliegern der zu sanierenden Straßen erhoben werden, muss die Frage, wer Kosten in welcher Höhe zu tragen hat, im Entscheidungsprozess zukünftig noch stärker Berücksichtigung finden. Die teilweise noch vorhandenen Rücklagen der ehemaligen Gemeinden haben hierbei keinen Einfluss auf die Höhe der Ausbaubeiträge.

Durch die Rekordniederschläge des Jahres 2010 ist zudem ein weiterer Arbeitsschwerpunkt für die kommenden Jahre in den Fokus gerückt. Die Erhaltung und Ertüchtigung der Gräben und Anlagen zur Ableitung des anfallenden Regenwassers – nicht des Grundwassers – wird künftig eine größere Rolle spielen. Hier steht zunächst die Erarbeitung aussagefähiger Planungsunterlagen im Vordergrund, da diese vielfach nicht existieren bzw. die Pflege der vorhandenen Systeme in der Vergangenheit teilweise vernachlässigt wurde. Für die in Aussicht gestellte Unterstützung des Landes hat die Gemeinde zahlreiche Maßnahmen benannt.

 

Hinsichtlich der Vereinheitlichung des kommunalen Satzungsrechts möchte ich beispielhaft die Satzung über die Kinderbetreuung in den kommunalen Tagesstätten erwähnen. Diese wurde nach ausführlicher Behandlung in den Ausschüssen des Gemeinderates im Oktober beschlossen und tritt zum Beginn des nächsten Kita-Jahres am 01.08.2012 in Kraft. Hierbei konnten zahlreiche Hinweise und Vorschläge aus den Elternvertretungen sowie den Ortschaftsräten berücksichtigt werden. Aufgrund der Haushaltslage und der Kostenentwicklung war jedoch die Festsetzung der zukünftigen Gebührenhöhe am oberen Ende der bislang geltenden, unterschiedlich hohen Beiträge unumgänglich. Im landkreisweiten Vergleich sind die Gebühren der Gemeinde trotz dieser Anpassung weiterhin sehr günstig.

 

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel stellt die Gemeinde nach mehrjähriger Vorbereitung ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik um und erfüllt damit eine gesetzliche Vorgabe des Landes. Hierdurch soll eine transparentere Darstellung sowie eine bessere Steuerbarkeit der Verwaltungstätigkeit erreicht werden. Damit verbunden sind einige Änderungen in der Organisation und Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben, über die ich Sie im nächsten Amtsblatt ausführlich informieren werde.

 

Ab dem kommenden Jahr treten Beschäftigte der Gemeinde verstärkt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein bzw. erreichen das Rentenalter. Ab August des nächsten Jahres wird die Gemeinde daher erstmals selbstständig Verwaltungsfachangestellte ausbilden. Die eigene Ausbildungstätigkeit soll dabei zukünftige Stellenneubesetzungen zielgerichtet ermöglichen, da sich der demografische Wandel auch im Bereich des Arbeitsmarktes bemerkbar machen wird.

Auch im kommenden Jahr wird der Gemeinderat vor der schwierigen Aufgabe stehen, die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben durch die Gemeinde zu gewährleisten, die knappen finanziellen Mittel verantwortungsvoll einzusetzen und die Aktivitäten und Initiativen vor Ort, insbesondere im Bereich der Förderung von Tradition, Kultur und Sport, angemessen zu unterstützen. Zusammen mit dem Gemeinderat werde ich mich dieser Herausforderung stellen.

 

Ihnen allen wünsche ich an dieser Stelle eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Familie sowie einen guten Start in das neue Jahr.

 

Ihr Bürgermeister

Stefan Hemmerling

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