Inzwischen hat der Sommer begonnen – die Zeit der Feiern und Feste ist in vollem Gange. Gleich nach Ostern beginnt die Zeit, in der in den Dörfern größere und kleinere Feiern im Freien veranstaltet werden.
Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden, handelt es sich um private oder öffentliche Veranstaltungen.
Private Feiern sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.
Allerdings entbindet das nicht von der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Regelungen (z. B. Lärmschutz, Feuer im Freien, Feuerwerke nach Sprengstoffrecht u. a.).
Anders verhält es sich bei öffentlichen Veranstaltungen.
Nach § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land sind diese spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungstermin per Vordruck (siehe Anlage) anzumelden. Das kann über den Ortsbürgermeister erfolgen oder über die veranstaltenden Vereine. Für die zu nutzenden kommunalen Räume oder Flächen sind Mietvertrag oder Zustimmung des Bürgermeisters einzuholen.
Anhand der eingereichten Veranstaltungsprogramme wird im Ordnungsamt geprüft, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind (beispielsweise nach Straßenrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Bau, Brandschutz, Lärmschutz, Sonn- und Feiertagsrecht u. a.).
gez. Scherbaum
Ordnungsamt