1. Der Termin für die Fischerprüfung ist landeseinheitlich
auf Samstag, den 19.03.2011, 9:00 Uhr, festgesetzt
worden.
Die Jugendfischerprüfung findet ebenfalls am 19.03.2011
statt.
2. Die Prüfung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld findet unter
Aufsicht der unteren Fischereibehörde in 06359 Köthen
(Anhalt), Landkreisverwaltung, Am Flugplatz 1, statt.
3. An der Fischerprüfung kann teilnehmen, wer bis spätestens
18.02.2011, 12:00 Uhr, persönlich den "Antrag auf
Zulassung zur Fischerprüfung" bei der unteren
Fischereibehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
stellt. Der schriftliche Antrag zur Prüfung kann an den
Standorten der Landkreisverwaltung in Köthen (Anhalt), in
Bitterfeld und in Zerbst, beim Ordnungsamt/
Fischereibehörde, gestellt und die Prüfungsgebühr von
56,00 Euro bzw. für die Jugendfischerprüfung von 28,00
Euro eingezahlt werden.
4. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist
ein 30-stündiger Vorbereitungslehrgang. Die
Lehrgangspflicht besteht nur für die Fischerprüfung zur
Erlangung eines Fischereischeines nach § 28 FischG LSA,
für Teilnehmer an der Jugendfischerprüfung ist keine
Lehrgangspflicht vorgesehen.
5. Die untere Fischereibehörde des Landkreises Anhalt-
Bitterfeld als Prüfungsbehörde entscheidet über die
Zulassung zur Fischerprüfung.
6. Fragen zum Ablauf der Fischerprüfung werden Ihnen
gern in der unteren Fischereibehörde beantwortet.
Köthen (Anhalt), 17.11.2010
Pawelczyk/Jank
Pressesprecher