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Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen

Der Friedhofsträger (Gemeinde) ist zuständig für die Verkehrssicherungspflicht des Friedhofes und seiner Anlagen.

 

Für die Verkehrssicherungspflicht einer Grabstätte, an der ein Nutzungsrecht vergeben wurde, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen.

 

Insbesondere die Witterung, aber auch nicht sachgerechte Errichtung kann die Standfestigkeit der Grabmale beeinträchtigen.

Jeder Nutzungsberechtigte sollte daher im Frühjahr und im Herbst auf die Standfestigkeit seiner Grabstätte achten.

Einmal jährlich wird die Standsicherheit der Grabmale je Friedhof überprüft. Die Verrichtung erfolgt durch den Sachkundigen für die Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen gem. VSG 4.7, Firma BSK Torsten Köster. 

 

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau - Berufsgenossenschaft (§ 9 Abs. 2 VSG 4.7).

 

Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale wird auf folgenden Friedhöfen durchgeführt:

 

1. Prüfungszeitraum ist Montag, den 21.06.2010

 

1 Diebzig 8.00 Uhr
2 Dornbock 8.45 Uhr
3 Bobbe 10.15 Uhr
4 Drosa 10.45 Uhr
5 Wulfen 13.45 Uhr
6 Zabitz 17.00 Uhr
7 Thurau 18.15 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Prüfungszeitraum ist Dienstag, den 22.06.2010

 

1 Micheln 8.00 Uhr
2 Trinum 9.15 Uhr
3 Kleinpaschleben 11.00 Uhr
4 Mölz 15.30 Uhr
5 Großpaschleben 16.15 Uhr

 

 

 

 

 

 

3. Prüfungszeitraum ist Mittwoch, den 23.06.2010

 

1 Elsnigk 8.00 Uhr
2 Würflau 10.45 Uhr
3 Rosefeld 11.15 Uhr
4 Chörau 12.00 Uhr
5 Reppichau 13.00 Uhr
6 Osternienburg 14.15 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Prüfungszeitraum ist Donnerstag, den 24.06.2010

 

1 Osternienburg 8.15 Uhr

 

 

 

gez. Tausch

Sachbearbeiter

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