Hundeanmeldung
Allgemeine Informationen
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
· wenn der Hund älter als drei Monate ist
· bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
· bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden wird eine Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der Gemeinde Osternienburger Land erhoben.
Ansprechpartner
Sachgebiet 2 - FinanzenRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28224
(034973) 28240
Formulare
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