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Schaustellung von Personen


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen

 

•  in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder  
•  für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will,  

 

bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.


Rechtsgrundlagen

§ 33 a Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

•  Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  Grundriss mit Maßangabe und Lageplan 
•  Auszug aus dem Gewerbesteuerzentralregister 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 
•  Miet- oder Pachtvertrag/Eigentümernachweis 
•  ggf. Stellungnahme bzw. Genehmigung des zuständigen Bauamtes 

 


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

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