Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bewachungsgewerbe


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 34 a Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel für die ersten sechs Monate 
•  Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung 
Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  Gewerbezentralregisterauszug 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
•  Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe 

         


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2