Bewachungsgewerbe
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlagen
§ 34 a Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
• | Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel für die ersten sechs Monate |
• | Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung |
• | Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) |
• | Gewerbezentralregisterauszug |
• | steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes |
• | Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe |
Gebühren
Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Formulare
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