An- und Abmeldungen für Bürger
Allgemeine Informationen
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist dagegen nur dann erforderlich, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis
- Eigentumsbestätigungen bei Haus oder Eigentumswohnung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
Gebühren
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Jessica Niemann
Zimmer 15
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28252
(034973) 28248
Simone Schuboth
Zimmer 14
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28212
(034973) 28248