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An- und Abmeldungen für Bürger


Allgemeine Informationen

 

Anmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Abmeldung

Die Abmeldung einer Wohnung ist dagegen nur dann erforderlich, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

 

Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.

 


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis
  • Eigentumsbestätigungen bei Haus oder Eigentumswohnung
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG

Gebühren

Es entstehen keine Kosten.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Jessica Niemann
Zimmer 15
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28252
Telefax (034973) 28248

Simone Schuboth
Zimmer 14
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28212
Telefax (034973) 28248

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