Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Allgemeine Informationen
Wer eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung oder Lautsprecheransage durchführen will, hat die Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn bei der Gemeinde Osternienburger Land schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind der Name und die Anschrift des Veranstalters, Ort, Zeitdauer und Zweck der Veranstaltung, Musikart oder Art der Lautsprecheransagen und die Zahl der voraussichtlich zu erwartenden Gäste aufzuführen. Zu den in Satz 1 genannten Veranstaltungen gehören auch solche mit Musikaufführungen in Gaststättenbetrieben soweit diese nicht in der Betriebsart „Diskothek“, „regelmäßige Tanzveranstaltungen“ oder „regelmäßige Musikaufführungen“ angezeigt und betrieben werden.
Ansprechpartner
Sachgebiet 3 - Sicherheit und OrdnungRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Sven Ziemer
Raum 19
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
(034973) 28233
(034973) 28240