Änderung der Zufahrt
Allgemeine Informationen
Jeder Straßenanlieger hat einen Anspruch auf eine Zufahrt, diese darf nicht verwehrt werden, jedoch können seitens der Gemeinde Osternienburger Land als Straßenbaulastträger, Auflagen für die Zufahrt erlassen werden.
Eine Zweitzufahrt wird nur in Ausnahmefällen gestattet und ist dementsprechend zu begründen.
Notwendige Unterlagen
- Lageplan / Skizze mit Abmessungen insbesondere Breite der
Zufahrt (2-fach)
- Foto
Gebühren
35,00 €
Verwaltungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Osternienburger Land
Ansprechpartner
Sachgebiet 4 - BauwesenRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Raik Elze
Zimmer 6
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28214
(034973) 28241
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).