Heimat- und Kulturpflege
Allgemeine Informationen
Den Ortschaftsräten der Gemeinde Osternienburger Land werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die vom Ortschaftsrat entsprechend § 5 Nr. 5c der Gebietsänderungsvereinbarung (GÄV) als Zuschüsse zur Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen und sportlichen Tradition sowie zur Förderung der örtlichen Vereinigungen und zur Förderung der Entwicklung des kulturellen Lebens in der Ortschaft eingesetzt werden können. Die Höhe bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft, sie wird jährlich mit dem Haushaltsplan der Gemeinde beschlossen.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen.
Annahmeschluss der Anträge: 31.03. des laufenden Jahres
Rechtsgrundlagen
§ 5 Nr. 5 c Gebietsänderungsvereinbarung
Notwendige Unterlagen
Antrag zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln (vollständig ausgefüllt)
Gebühren
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpartner
BürgermeisterRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Anke Winzler
Zimmer 25 A
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28219
(034973) 28242