Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Allgemeine Informationen
Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA, ändern sich zum 01. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Die neue europaweit nutzbare SEPA-Lastschrift wird die nationale Lastschrift komplett ablösen. Die Einzugsermächtigung, die künftig Mandat heißt, ist an strenge Auflagen geknüpft.
Die Gemeinde Osternienburger Land hat sich bereits jetzt schon entschieden, die neuen SEPA-Lastsschriftsmandate zu nutzen.
Nachfolgende Vordrucke sind dafür pro Abgabeart zu verwenden:
- SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Abgaben
- SEPA-Lastschriftmandat für einmalige Abgaben
- SEPA-Firmenlastschriftmandat für wiederkehrende Abgaben
- SEPA-Firmenlastschriftmandat für einmalige Abgaben
Daher werden Sie gebeten, anstelle der bisherigen Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl, die internationale Bankkontonummer IBAN und das Bankkennzeichen BIC anzugeben. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
Bei Rückfragen zur Ausfüllung der SEPA - Mandate stehen Ihnen:
Frau Gmell - 034973/28255 und
Frau Kohlhardt - 034973/28226
gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
Sachgebiet 2 - FinanzenRudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Kerstin Kohlhardt
Zimmer 10
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28226
(034973) 28240
Anika Siebert
Zimmer 9
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28254
(034973) 28240
Formulare
- SEPA-Firmenlastschriftmandat für einmalige Abgaben
- SEPA-Firmenlastschriftmandat für wiederkehrende Abgaben
- SEPA-Lastschriftmandat für einmalige Abgaben
- SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Abgaben