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Erdbestattung und Urnenbeisetzung


Allgemeine Informationen

Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus, die Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

Die Friedhofsverwaltung setzt Tag und Stunde der Bestattungen im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen fest.

Die Gemeinde regelt die Benutzung ihrer Friedhöfe durch Satzung. Die Satzung enthält Vorschriften insbesondere über die Art, Ruhezeit, Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätten sowie die Benutzung der Bestattungseinrichtungen einschließlich der Erhebung von Gebühren.


ERDBESTATTUNG

Die Erdbestattung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden.


URNENBEISETZUNG

Die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.


Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA)


Notwendige Unterlagen

Nachweis des Nutzungsrechtes für eine Grabstätte, wenn die Bestattung auf einer vorher erworbenen Grabstätte erfolgen soll.


Gebühren

Die Gemeinde regelt die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe durch eine Friedhofsgebührensatzung.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Andrea Kunz
Zimmer 20
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28213
Telefax (034973) 28248

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